Schwerere Verkehrsunfälle, bei denen Cannabis am Steuer eine Rolle spielt, sollen künftig in der offiziellen Unfallstatistik erfasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor, der an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht wird. Ziel ist es, die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die Verkehrssicherheit besser bewerten zu können.
Hintergrund: Legalisierung seit 2024
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis unter bestimmten Auflagen für Volljährige erlaubt. Ähnlich wie bei Alkohol wurde ein Grenzwert für das Autofahren festgelegt: 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum steigt das Bußgeld auf 1000 Euro.
Neue Erfassung von Cannabiseinwirkung
Bislang werden in der Straßenverkehrsunfallstatistik nur Daten zum Alkoholeinfluss erfasst. Künftig soll auch der „Grad der Cannabiseinwirkung“ dokumentiert werden. Die Polizei ermittelt bei Unfallaufnahmen den THC-Wert der Beteiligten. Die Statistik umfasst Unfälle mit Personenschaden sowie schwerwiegende Sachschäden. Zudem werden Alter, Geschlecht, Verkehrsmittel und Führerscheinbesitzdauer erfasst.
Besondere Regelungen für Fahranfänger
Für Fahrer in der zweijährigen Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabis-Verbot. Hier droht bei Verstößen ein Bußgeld von 250 Euro. Der gesetzliche Grenzwert von 3,5 Nanogramm findet auf diese Gruppe keine Anwendung.
Verbesserung der Unfallforschung
Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung voranbringen. Das Ministerium erhofft sich Erkenntnisse über die Verursacher von Cannabisunfällen und das Verhalten junger Fahrer. Auch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen könnten zielgerichteter gestaltet werden. Die noch von der Ampelkoalition beschlossene Legalisierung erlaubt seit April 2024 den kontrollierten Konsum und Anbau für Erwachsene.



