Rekord bei Einbürgerungen in Deutschland: 332.500 neue Staatsbürger
Einbürgerungen in Deutschland erreichen Rekordhoch

Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 332.500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind 14 Prozent mehr als im Jahr 2024 und der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000. Damit wurde erstmals die Marke von 300.000 Einbürgerungen innerhalb eines Jahres überschritten.

Syrien bleibt Spitzenreiter, aber mit Rückgang

Die meisten Eingebürgerten stammten erneut aus Syrien. Allerdings sank ihre Zahl um 21 Prozent auf 65.600. Die Statistiker erklären dies damit, dass viele der zwischen 2014 und 2016 zugezogenen Schutzsuchenden inzwischen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung lag bei 7,9 Jahren.

Starker Anstieg bei Türken und Russen

Deutlich gestiegen sind die Einbürgerungen von türkischen und russischen Staatsangehörigen. Mit 34.100 beziehungsweise 19.700 neuen Staatsbürgern verzeichneten beide Gruppen einen Anstieg um 51 Prozent. Grund hierfür ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die seit Ende Juni 2024 die mehrfache Staatsbürgerschaft generell erlaubt. Zuvor war in der Regel die Aufgabe der bisherigen Nationalität erforderlich. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung betrug bei Türken 24,1 Jahre, bei Russen 14,1 Jahre.

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Weitere Herkunftsländer mit hohen Zuwächsen

Besonders stark stieg die Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus Bosnien-Herzegowina: Hier gab es ein Plus von 126 Prozent auf 8.800. Auch aus den USA kamen mit 6.600 Einbürgerungen doppelt so viele wie im Vorjahr (plus 100 Prozent).

Einbruch bei Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen

Einen deutlichen Rückgang gab es hingegen bei Einbürgerungen, die auf besonderen Integrationsleistungen beruhen. Hier wurden 2025 nur noch 1.500 Personen eingebürgert, nachdem es im Vorjahr noch 19.100 waren. Hintergrund sind Gesetzesänderungen, die diese Form der verkürzten Einbürgerung Ende Oktober 2025 wieder aufhoben.

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