Deutschland verpasst EU-Frist: Entgelttransparenz verzögert sich
EU-Frist verpasst: Entgelttransparenz in Deutschland verzögert

EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Deutschland versäumt Umsetzungsfrist

Ab diesem Montag verstößt Deutschland gegen EU-Recht, weil die neuen Regeln zur Lohntransparenz nicht in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Frist zur Anpassung endete am Sonntag, den 7. Juni 2026. Das Bundesfamilienministerium hatte bereits angekündigt, dass die Umsetzung erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 erfolgen soll. Die EU-Kommission prüft nun die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte Deutschland die Richtlinie jedoch zeitnah umsetzen, könnte von einem Verfahren abgesehen werden.

Hintergrund: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt 15,6 Prozent weniger Bruttostundenlohn als Männer, wie Eurostat-Daten von 2024 zeigen. EU-weit beträgt die Differenz 11,1 Prozent. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz soll diese Ungleichheit bekämpfen. Arbeitnehmer sollen künftig Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten nach Geschlecht verlangen können. Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über die Entgeltlücke berichten. Zudem sind sie verpflichtet, Bewerbern frühzeitig das Einstiegsentgelt mitzuteilen und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

Politische Reaktionen und Verzögerungsgründe

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte in einem Podcast, Deutschland stehe im Austausch mit anderen EU-Partnerländern, um Änderungen bei Fristen und Inhalten zu erreichen. Sie betonte jedoch, dass eine bürokratiearme Umsetzung unumgänglich sei. Eine Ministeriumssprecherin nannte die wirtschaftliche Lage als Grund für die Verzögerung. Die Berichtspflicht und der Auskunftsanspruch sollen nun erstmals im Juni 2028 greifen.

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Bestehendes deutsches Gesetz und Defizite

Deutschland hat bereits seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst werden muss. Es erlaubt Arbeitnehmern, Auskunft über die Gehälter vergleichbarer Kollegen zu verlangen. Ein Regierungsgutachten von 2023 zeigte jedoch, dass diese Regelung kaum genutzt wird, unter anderem aus Angst vor negativen Reaktionen der Vorgesetzten.

Ausblick und mögliche Konsequenzen

Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren einleitet. Sollte Deutschland die Richtlinie in den nächsten Monaten umsetzen, könnte dies vermieden werden. Die Richtlinie wurde 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen; Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung. Ziel ist es, die systematischen Ungleichgewichte zu beseitigen, die zu Lohnunterschieden führen, wie etwa unzureichende Kinderbetreuungsangebote und geschlechtsspezifische Stereotype.

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