Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin stellt Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) die aktuellen Regelungen des Jugendstrafrechts grundsätzlich in Frage. „Wir müssen schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir zur Anwendung des Jugendstrafrechts haben, noch zeitgemäß sind“, sagte sie im ARD-„Morgenmagazin“. Eine ähnliche Aussage hatte sie bereits am Sonntagabend im Checkpoint des „Tagesspiegel“ getroffen.
Härtere Strafen gefordert
Badenberg zog aus dem Anschlag die Konsequenz, dass Täter in vergleichbaren Fällen härter bestraft werden müssten. „Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde“, betonte die Senatorin. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Entscheidung über die Anwendung des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts beim Gericht liege, das auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse urteile. Ob im konkreten Fall eine falsche Entscheidung getroffen worden sei, könne man nicht pauschal sagen.
Union fordert wissenschaftliche Studie
Die Union habe bereits seit längerem eine unabhängige wissenschaftliche Studie gefordert, die prüfen solle, ob die derzeitigen Maßstäbe des Jugendstrafrechts noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen. Diese Forderung gewinne nun an Dringlichkeit. Der Tatverdächtige, ein 27-jähriger Syrer, war nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Zuvor hatte er vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen.
Verurteilung und Bewährungsentscheidung
Nach längerer Untersuchungshaft wurde der Mann im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich in der RBB-„Abendschau“ verwundert über die Entscheidung des Gerichts. „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht, und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte“, sagte Wegner.
Hintergrund und politische Debatte
Der Anschlag am Rande des CSD hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Diskussion über die Angemessenheit von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen mit extremistischer Motivation wird nun verstärkt geführt. Badenberg betonte, dass die Justiz unabhängig entscheide, aber die Politik müsse die Rahmenbedingungen überprüfen. Die geforderte Studie solle Klarheit darüber bringen, ob die Altersgrenzen und Reifekriterien des Jugendstrafrechts noch der wissenschaftlichen Realität entsprächen.



