Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit einer Parteispende an die AfD in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Die Partei will das Geld von der Bundestagsverwaltung zurückfordern, die es wegen des Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten hat.
Gegenstand des Streits sind Wahlplakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als „bürgerliche Alternative“ beworben wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler.
Die Bundestagsverwaltung hält die Spende für unzulässig. Sie geht nach Gerichtsangaben von einer Strohmann-Konstellation aus, da es sich ihrer Einschätzung nach um die Spende eines nicht genannten Dritten handelt.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verpflichtete die AfD per Bescheid, die gemeldete Summe von rund 2,3 Millionen Euro an den Bundestag weiterzuleiten. Die AfD überwies das Geld, klagte jedoch auf Rückzahlung. Die Partei geht von einer zulässigen Spende aus, die tatsächlich von Dingler stamme.



