Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin haben Politiker der Koalition und Sicherheitsexperten eine Debatte über einen härteren Kurs gegen islamistische Gefährder entfacht. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter als „eine Katastrophe“. Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln war im November 2025 bei seiner Rückkehr am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er vergeblich versucht hatte, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Am 12. Mai wurde er vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt.
Herrmann kritisiert Gericht; Schulze fordert Strafrechtsänderung
Herrmann sagte im Bayerischen Rundfunk: „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe. Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben.“ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) regte im Deutschlandfunk an, über Änderungen im Strafrecht nachzudenken, da eine Abschiebung deutscher Staatsangehöriger nicht möglich sei. „Ich bin überzeugt, dass es anders Konsequenzen geben muss.“ Schulze will das Thema in die Ministerpräsidentenkonferenz einbringen, deren Vorsitz Sachsen-Anhalt im Oktober übernimmt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Menschen leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren. Dass ein Mensch deutscher Staatsbürger ist, rechtfertigt keinen milderen Umgang. Das reicht mir ehrlich gesagt nicht mehr.“
Henrichmann: Freiheitsrechte von Extremisten nicht überhöhen
Marc Henrichmann, Vorsitzender des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, forderte im „Handelsblatt“ mehr Härte: „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.“ Die „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“ dürfe nicht „mit Samthandschuhen“ beantwortet werden. Bei konkreter und erheblicher Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste Priorität“ haben. Großveranstaltungen stünden im Fokus islamistischer Gefährder. Henrichmann fügte hinzu: „Die preußische Pickelhaube gehört abgelegt. Wir müssen vor die Welle kommen.“ Er verlangte zudem einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, bessere Datenanalyse und eine „angemessene Datenbevorratung“, um Erkenntnisse über terroristische Netzwerke länger auswerten zu können.
Unionspolitiker fordern null Nachsicht; JU-Chef will Erwachsenenstrafrecht
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte ebenfalls einen härteren Kurs. Bei Anhängern islamistischer Ideologie dürfe es „keinerlei Nachsicht geben“. Dies müsse sich in Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. „Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“ Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union (JU), forderte gegenüber dem „stern“ Erwachsenenstrafrecht für alle Gefährder. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen.“ Gefährder dürften künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. „Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.“
SPD-Experte Fiedler sieht Problem in der Strafrechtsanwendung
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler äußerte sich im Deutschlandfunk zurückhaltender: „Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung.“ Man müsse prüfen, warum der Täter auf freiem Fuß war, obwohl die Staatsanwaltschaft anders als das Gericht argumentiert habe. Einfach höhere Strafen zu fordern, sei zu simpel. „Wir müssen uns angucken: Warum ist es hier zu einer Bewährungs- oder Vorbewährungsentscheidung gekommen?“ Eine große Frage sei auch, was nach der Haftentlassung geschah und zu wem der Verurteilte Kontakte hatte, obwohl er unter Überwachung stand. Hier habe es offenkundig eine Lücke gegeben, die man sich genau vornehmen müsse.
BDK-Chef Peglow: Versäumnisse bei Entlassung und Überwachung
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, sieht klare Versäumnisse. „Bei einer Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial darf die Entlassung aus der Haft nicht das Ende staatlicher Aufmerksamkeit bedeuten.“ Bereits vor Entlassung müsse verbindlich festgelegt werden, welche Behörde den Fall koordiniert, welche rechtlichen Maßnahmen möglich sind und wie die weitere Entwicklung bewertet wird. Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und weitere Stellen müssten eng und verbindlich zusammenarbeiten. Sicherheitsmaßnahmen und Prävention dürften nicht getrennt betrachtet werden. Deradikalisierungs- und Ausstiegsangebote müssten bereits während der Haft beginnen und fortgesetzt werden. Peglow betonte die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten und eines behördenübergreifenden Risikomanagements. Zugleich wies er auf personelle Grenzen hin: Eine längerfristige, engmaschige Observation binde erhebliche Ressourcen. Staatsschutz und Observationsdienststellen müssten personell, technisch und organisatorisch entsprechend ausgestattet sein.
Bei dem Angriff im Berliner Tiergarten am vergangenen Samstag wurde eine Frau getötet und 29 Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlichen islamistischen Tatbegehung“ und prüft mögliche Hintermänner oder Mitwisser.



