Pflegereform wird konkret: Warken plant mehrere Härten, aber auch Verbesserungen
Die Pflegeversicherung in Deutschland ist drastisch unterfinanziert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun den Entwurf für eine Reform vorgelegt, der sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vorsieht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Konsolidierung der Finanzen. Der Entwurf geht noch in dieser Woche in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien und dem Kanzleramt.
Stärkere Belastungen für Besserverdienende und Kinderlose
Ab dem 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende angehoben werden. Auch der Zuschlag für Kinderlose wird erhöht. Diese Maßnahmen sollen im ersten Jahr 1,6 beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen der Pflegeversicherung spülen. Bislang zahlen Kinderlose bereits mehr als Versicherte mit Kindern; die Bundesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme nicht primär das Ziel der Gerechtigkeit, sondern möchte verhindern, dass die Arbeitgeberanteile steigen.
Weniger Zuschüsse zu Heimkosten für Gutverdiener
Warken plant zudem, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einzuschränken – ähnlich wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Ab 2028 sollen dadurch jährlich 350 Millionen Euro eingespart werden. Auch bei den Leistungszuschlägen für Pflegebedürftige in Heimen soll gespart werden: Der Leistungszuschlag, der nach der Dauer des Aufenthalts gestaffelt ist, soll künftig langsamer steigen. Die höchste Stufe wird erst eineinhalb Jahre später erreicht, was allein 2027 Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro bringen soll.
Einsparungen bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige
Die Pflegekassen sollen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Dies entlastet die Pflegeversicherung im kommenden Jahr um rund 1,8 Milliarden Euro. Sozialverbände kritisieren, dass die Übernahme dieser Kosten – jährlich rund 3 Milliarden Euro – eigentlich Aufgabe des Bundes sei. Doch die Regierung plant keine entsprechende Übernahme, sondern setzt auf Kürzungen.
Anstieg der Eigenanteile wird abgefedert
Trotz der Sparmaßnahmen gibt es auch Verbesserungen: Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll den zuletzt drastischen Anstieg der Eigenanteile abfedern. Die fünf Pflegegrade bleiben erhalten, aber die Leistungsansprüche werden neu geordnet. Im Pflegegrad 1 soll der Fokus künftig auf Präventionsmaßnahmen liegen, etwa durch eine individuelle „Pflegebegleitung“. Im Gegenzug entfällt der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat.
Weniger Menschen sollen als pflegebedürftig anerkannt werden
Durch „fachlich sinnvolle Anpassungen des Begutachtungsinstruments“ soll der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen verlangsamt werden. Diese war in den vergangenen Jahren vor allem durch die Pflegereform 2017 stark gestiegen. Konkrete Pläne gibt es noch nicht; die Aufgabe wird einem Beirat beim Medizinischen Dienst übertragen. Der Gesetzentwurf umgeht damit eine Neubegutachtung aller sechs Millionen Leistungsberechtigten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird so nicht gesenkt, sondern lediglich das Wachstum gebremst.
Keine Änderung beim Schonvermögen
Änderungen beim Schonvermögen sind nicht geplant. Pflegebedürftige müssen weiterhin ihr Vermögen – bis auf maximal 10.000 Euro – für die Pflege einsetzen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Auch der Verkauf von Wohnimmobilien ist erforderlich, wenn nicht der Betroffene selbst, der Ehepartner oder minderjährige Kinder darin leben. Aus der CDU war der Vorschlag gekommen, diese Ausnahmen zu streichen, doch Warken hält daran fest.
Insgesamt soll der Effekt aller Maßnahmen im ersten Jahr mehr als 11 Milliarden Euro betragen, bis 2030 auf 20,34 Milliarden Euro steigen. Damit soll das erwartete Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 ausgeglichen und ein weiterer Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung verhindert werden. Der Gesetzentwurf wird nun in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt, bevor er dem Bundestag zugeleitet wird.



