Alice Schwarzer fordert Wim Wenders zum Entfernen von Nacktszene auf
Schwarzer an Wenders: Schneide die zwei Minuten raus!

Appell an Wim Wenders: Nacktszene mit Nastassja Kinski soll entfernt werden

Im anhaltenden Streit um eine Nacktszene aus dem Jahr 1975 mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders' Film „Falsche Bewegung“ hat die Feministin Alice Schwarzer den Regisseur nun öffentlich aufgefordert, die betreffenden zwei Minuten aus dem Film zu schneiden. „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!“, schrieb die 83-jährige Gründerin der Zeitschrift „Emma“ in einem Appell.

Hintergrund des Konflikts

In „Falsche Bewegung“ wird Kinski in einer Szene mit nacktem Oberkörper gezeigt. Die Schauspielerin äußerte sich kürzlich in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ dazu: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.“ Diese Aussage brachte die Diskussion erneut ins Rollen.

Wenders' Position: Eine Grundsatzdebatte

Wim Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis am vergangenen Freitag erklärt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er jedoch keinen Vorwurf machen. Er betonte, dass es sich um eine Frage des Filmerbes handle, die alle Filmschaffenden betreffe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte über diese grundsätzlichen Fragen.

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Kinskis Anwalt droht mit Klage

Nastassja Kinskis Anwalt Schertz kritisierte Wenders' Rede scharf. Er warf dem Regisseur vor, sich der persönlichen Verantwortung entziehen zu wollen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigte der Anwalt nun formale juristische Schritte an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gebe. „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, so Schertz. Er begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit historischem Filmmaterial und dem Schutz von Kinderrechten auf. Während die einen eine künstlerische Integrität wahren wollen, fordern andere die Respektierung der Persönlichkeitsrechte der damaligen Minderjährigen. Die Deutsche Filmakademie steht nun vor der Aufgabe, eine Debatte zu moderieren, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht.

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