AfD-Abgeordneter Moosdorf wegen Hitlergruß-Vorwurfs vor Gericht
AfD-Abgeordneter Moosdorf wegen Hitlergruß-Vorwurfs vor Gericht

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf muss sich wegen des Vorwurfs, einen Hitlergruß gezeigt zu haben, vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die Anklage wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen wurde zugelassen, wie eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte mitteilte. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer stattfinden, die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer Bundestagssitzung einen Parteikollegen im Garderobenbereich am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem Hitlergruß begrüßt und dabei die Hacken zusammengeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft erhob im Dezember Anklage, nachdem die Immunität des Abgeordneten im Oktober aufgehoben worden war.

Ursprünglich war die Anklage beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht begründete die Sprecherin mit der herausgehobenen Stellung des Angeklagten als Abgeordneter und dem Tatort Bundestag. Die Anklage wurde bereits am 17. März zugelassen.

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Moosdorf wies die Vorwürfe als „absurd“ und „politischen Rufmordversuch“ zurück. Er betonte, die Anklage beruhe allein auf Aussagen einer ehemaligen SPD-Abgeordneten, während alle unmittelbaren Zeugen die Darstellung verneint hätten. Der Abgeordnete sitzt seit 2021 für den Wahlkreis Zwickau im Bundestag.

Bereits im vergangenen Jahr sorgte ein Zerwürfnis mit der AfD-Fraktion für Aufmerksamkeit. Moosdorf, zeitweise außenpolitischer Sprecher, erhielt ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro wegen einer nicht genehmigten Russlandreise. Er gab an, die Reise habe private Gründe gehabt. Im Oktober 2024 nahm er einen Lehrauftrag an einer russischen Musikhochschule an, im März 2025 traf er in Moskau einen Berater von Präsident Putin.

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