AfD-Politiker Moosdorf steht wegen Hitlergruß-Vorwurfs vor Gericht
Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf muss sich wegen des Vorwurfs, im Bundestag den Hitlergruß gezeigt zu haben, vor Gericht verantworten. Die Anklage wurde mit Beschluss vom 17. März zur Hauptverhandlung zugelassen, wie eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte bestätigte. Der Prozess findet vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin statt, wobei die genauen Verhandlungstermine noch abgestimmt werden.
Konkrete Vorwürfe und Tatvorwurf
Die Staatsanwaltschaft wirft Moosdorf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Konkret soll er am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude einen Parteikollegen mit der verbotenen Geste begrüßt haben. Dabei soll er angeblich die Hacken zusammengeschlagen haben, was den Vorwurf zusätzlich verschärft.
Reaktionen und Verteidigung des Abgeordneten
Matthias Moosdorf weist die Vorwürfe entschieden zurück. Im Politico-Podcast Inside AfD, der als erstes Medium über die Zulassung der Anklage berichtete, sprach er von einem politischen Rufmordversuch. Seine Immunität hatte der Bundestag bereits im Oktober 2025 aufgehoben. Bereits anlässlich der Anklageerhebung im Dezember hatte Moosdorf die Vorwürfe als absurd bezeichnet und erklärt, die 200 Seiten starke Akte basiere lediglich auf den Aussagen einer ehemaligen SPD-Abgeordneten. Alle unmittelbaren Zeugen hätten die Darstellung der Anzeige verneint.
Besondere Bedeutung des Falls
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Aufgrund des mutmaßlichen Tatorts Bundestag und der herausgehobenen Stellung des Angeklagten als Bundestagsabgeordneter kommt dem Fall jedoch besondere Bedeutung zu. Daher wird er nun vor dem Landgericht verhandelt, was die Schwere der Vorwürfe unterstreicht.
Hintergrund zu Matthias Moosdorf
Der ehemalige Musiker und Hochschullehrer Matthias Moosdorf gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er holte sowohl 2021 als auch 2025 im Wahlkreis Zwickau das Direktmandat. Innerhalb der AfD-Fraktion hatte er bereits im Vorjahr Ärger: Der frühere außenpolitische Sprecher der Fraktion wurde Mitte September 2025 dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen. Diese Vorgeschichte könnte die aktuelle Situation zusätzlich belasten.
Der Prozess gegen Moosdorf wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur strafrechtliche, sondern auch politische Implikationen haben könnte. Die Verhandlung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin markiert einen bedeutenden Schritt in der Aufarbeitung des Vorfalls, der die politische Landschaft Deutschlands berührt.



