Hape Kerkeling als Zeuge in Thüringen
Der Entertainer Hape Kerkeling, 61, wird zu einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag geladen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Kreise des Justizausschusses. Zuvor hatte die „Zeit“ unter Verweis auf einen Sprecher der Linkspartei darüber informiert. Kerkeling, Enkel eines KZ-Überlebenden, hatte im April mit einer bewegenden Rede zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald große Aufmerksamkeit erregt.
Hintergrund der Anhörung
Die Thüringer Linksfraktion hat die Anhörung angestoßen. Ziel sei es, mit Blick auf die AfD zu klären, „ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen“, erklärte die Linkenabgeordnete Katharina König-Preuss im Mai, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg brachte. Kerkeling wurde auf Betreiben der Linken eingeladen. Sein Büro teilte mit, der Komiker werde sich „zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern“.
Petition für Kerkeling als Bundespräsident
Parallel läuft eine Onlinepetition „Hape Kerkeling als Bundespräsident“, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte. Kerkeling hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des KZ Buchenwald gehalten und über das Schicksal seines Großvaters Hermann Kerkeling gesprochen, der dort als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte.
Zeitplan und Beteiligte
Nach Angaben der Thüringer Linksfraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung. Für den 30. September ist eine öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde. Neben ihm werden auf Vorschlag der Linken auch Verfassungsrechtler, ein Journalist sowie Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Zentralrats der Juden eingeladen. „Als Fraktion halten wir es für wichtig, neben den zuvorderst zu klärenden verfassungsrechtlichen Fragen auch Perspektiven aus der Zivilgesellschaft mit aufzunehmen“, sagte König-Preuss.
Debatte um AfD-Verbotsverfahren
Linke, Grüne und SPD fordern seit Längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Es gibt aber auch Skeptiker. Zuletzt hat die Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Diskutiert wird zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den in Thüringen mit seinem Chef Björn Höcke angestrengt werden sollte. Die CSU im bayerischen Landtag hatte vor wenigen Tagen signalisiert, einen solchen Schritt nicht weiter auszuschließen. Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen – auch für ein mögliches Teilverbot.



