Union fordert schärferes Jugendstrafrecht nach Berliner Anschlag
Union fordert schärferes Jugendstrafrecht nach Anschlag

Nach dem islamistischen Anschlag in Berlin fordert die Unionsfraktion im Bundestag eine grundlegende Reform des Jugendstrafrechts für Heranwachsende. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) erklärte am Montag gegenüber Reuters, dass die Tatumstände und die Persönlichkeit des 21-jährigen Täters dringenden Handlungsbedarf belegten. „Ganz offensichtlich werden Heranwachsende, die rechtlich volljährig sind und die mit hoher krimineller Energie und eben nicht ‚entwicklungsverzögert‘ handeln, standardmäßig vor deutschen Gerichten wie Jugendliche behandelt“, kritisierte Krings. „Damit müssen wir dringend Schluss machen.“

Forderung: Erwachsenenstrafrecht für Volljährige

Konkret forderte der CDU-Politiker, dass für alle Personen ab 18 Jahren grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten solle. Für Heranwachsende – also 18- bis 21-Jährige – könnten allenfalls einzelne Sanktions- und Erziehungsmaßnahmen aus dem Jugendstrafrecht ergänzend angewandt werden, nicht jedoch ein vermindertes Strafmaß oder großzügigere Bewährungsregeln. „Gerade bei schwersten Gewalt-, Sexual- und Terrorstraftaten muss der Rechtsstaat deutlich machen, dass mit Erreichen der Volljährigkeit auch die volle strafrechtliche Verantwortung einhergeht“, so Krings.

Kritik an Haftentlassung auf Bewährung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits am Sonntagabend im ZDF die vorangegangene Haftentlassung des mutmaßlichen Täters auf Bewährung kritisiert. „Das wird ein Teil der Aufarbeitung sein, ob man hier in der Tat mit Bewährungsstrafen arbeiten kann“, sagte Dobrindt. Der Mann war wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe verurteilt, aber im Mai 2026 auf Bewährung entlassen worden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einer „verachtenswerten Tat“ und deutete weitere Konsequenzen an, ohne ins Detail zu gehen.

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Hintergrund des Anschlags

Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln war Sicherheitskreisen zufolge als islamistischer „Gefährder“ eingestuft worden. Am Samstagabend raste er im Berliner Tiergarten in eine Menschenmenge nahe der CSD-Parade, wobei eine Frau getötet und 29 Menschen teils schwer verletzt wurden. Als die Polizei den Täter am Sonntagabend stellte, griff er die Beamten mit einer Stichwaffe an und wurde daraufhin erschossen.

Die Diskussion über das Jugendstrafrecht wird durch diesen Fall neu befeuert. Nach geltendem Recht werden Heranwachsende in der Regel nach Jugendstrafrecht verurteilt, wenn eine Reifeverzögerung vorliegt oder die Tat typische Jugendverfehlung ist. Die Union will diese Praxis nun beenden.

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