In Cottbus eskaliert der Streit um geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) hat einen Beschluss der Stadtverordneten gestoppt, der das generische Maskulinum in offiziellen Texten vorschreibt. Der Beschluss verstoße gegen die Hauptsatzung der Stadt, teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.
Was besagt der umstrittene Beschluss?
Im Juni hatte die Mehrheit der Stadtverordneten einem Antrag der Fraktionen von AfD und der Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus zugestimmt. Danach ist die Verwendung „geschlechtersprachlicher Sonderformen“ in der hauptamtlichen Verwaltung und in der ehrenamtlichen Verwaltung unzulässig. Gemeint sind vor allem der Genderstern, der Genderdoppelpunkt und der Genderunterstrich. Stattdessen müsse die Verwaltung das generische Maskulinum oder geschlechtsneutrale Sammelbezeichnungen verwenden.
Die Regelungen sollen nicht nur für das Rathaus gelten, sondern auch für ehrenamtlich Tätige in Fraktionen, Ortsbeiräten und anderen Gremien. „Die Verwaltungssprache soll sich an den Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung orientieren und für alle Bürger möglichst einfach lesbar, barrierearm und nachvollziehbar sein“, heißt es im Antrag. Die Vorgaben betreffen amtliche Schreiben, Formulare, Internetauftritte und andere Mitteilungen an die Bürger.
Warum beanstandet der Oberbürgermeister den Beschluss?
Schick erklärte, der Beschluss verstoße gegen die Hauptsatzung der Stadt. Diese lege fest, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch männliche Form gewählt werden müsse, sofern keine neutrale Form möglich sei. „Im Antrag ist dagegen die Verwendung des generischen Maskulinums gefordert und beschlossen worden“, so Schick. Zudem sei er nicht befugt, den ehrenamtlich Tätigen vorzuschreiben, wie sie zu reden und zu schreiben hätten.
Eine Verwendung von Sonderzeichen wie dem Genderstern in amtlichen Dokumenten war bereits vorher nicht zulässig. Dies entspreche den aktuellen Empfehlungen des Rates der deutschen Rechtschreibung.
Wie geht es weiter?
Über den Antrag müssen die Stadtverordneten nun erneut abstimmen. Bleibe eine Mehrheit bei dem Votum, komme es zur erneuten Beanstandung. Anschließend prüfe die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.
Was sagt der Rat für deutsche Rechtschreibung?
Der Rechtschreibrat empfiehlt bislang nicht, Sonderzeichen innerhalb von Wörtern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Sie beeinträchtigten etwa die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit von Texten. Bereits 2023 schrieb das Gremium, für eine geschlechtergerechte Schreibung ließen sich geschlechtsspezifische Formulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“, „Schülerinnen und Schüler“ sowie „Ärztinnen und Ärzte“ verwenden. Häufig würden auch Begriffe ohne geschlechtsspezifische Benennung wie Lehrpersonen, Fachkräfte, Mitglieder und Studierende genutzt.



