Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat entschieden: Die Ablehnung des Volksbegehrens „Verkehrswende Hessen“ durch die frühere schwarz-grüne Landesregierung war rechtmäßig. Das Gericht wies die Beschwerde der Initiatoren zurück und stellte fest, dass der zugrundeliegende Gesetzentwurf in mehreren Punkten nicht verfassungskonform sei, da er in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreife.
Hintergrund des Volksbegehrens
Das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ wurde 2022 von einem breiten Bündnis aus Verbänden und Initiativen gestartet. Zum Trägerkreis gehörten der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hessen, der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Hessen, der Fußgängerschutzverein FUSS sowie die Radentscheide aus Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach. Unterstützt wurde das Bündnis unter anderem von BUND, Greenpeace, dem Sozialverband VdK und dem Fahrgastverband Pro Bahn.
Kern des Begehrens war ein „Verkehrswendegesetz“, das die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) deutlich verbessern sollte. Ziel war es, die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter zu gestalten, insbesondere die Verkehrssicherheit auf Schulwegen zu erhöhen und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen zu schaffen.
Ablehnung durch die Landesregierung
Die damalige schwarz-grüne Landesregierung lehnte das Volksbegehren Ende September 2022 als „nicht verfassungskonform“ ab. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Gesetzentwurf überschreite die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes. Die Initiatoren hatten zuvor rund 70.000 Unterschriften gesammelt, die sie im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden brachten – das Quorum war damit erfüllt.
Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Wilhelm Wolf, erklärte in der Urteilsbegründung, mehrere Regelungen des Gesetzentwurfs lägen in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, nicht des Landes. Daher sei die Ablehnung zu Recht erfolgt. Das Gericht lehnte auch den Vorschlag der juristischen Vertreterin der Initiative ab, das Volksbegehren teilweise zuzulassen. Die Unterschriften der Befürworter bezögen sich auf den gesamten Gesetzentwurf, so Wolf.
Reaktionen auf das Urteil
Die Staatssekretärin im hessischen Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), zeigte sich versöhnlich: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eingesetzt haben, haben gezeigt, wie wichtig Fragen der Mobilität für viele Menschen in Hessen sind. Dieses Engagement verdient Respekt und ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie.“ Sie betonte, dass die Landesregierung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens das Ziel verfolge, die Nahmobilität in Hessen weiter zu stärken. Fröhlich verwies auf das 2023 verabschiedete Nahmobilitätsgesetz, das bereits eine wichtige Grundlage schaffe. Man wolle mit den Verkehrswende-Initiatoren im Gespräch bleiben.
Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht, aber nicht entmutigt. Stephan Voeth von „Verkehrswende Hessen“ sagte: „Wir sind enttäuscht, aber nicht entmutigt. Wir hoffen jetzt natürlich darauf, dass die Landesregierung den Auftrag der 70.000 Unterschriften, die wir haben, trotzdem ernst nimmt.“ Katalin Saary, Sprecherin für das Volksbegehren, ergänzte: „Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende sind erstrebenswerter denn je, um mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen.“
Bewertung des Nahmobilitätsgesetzes
Das Bündnis „Verkehrswende Hessen“ bewertete das von der Landesregierung 2023 verabschiedete Nahmobilitätsgesetz als „Schritt in die richtige Richtung“, betonte jedoch, dass es bei weitem nicht ausreiche, um die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzende grundlegend zu verbessern. Besonders kritisiert wurde, dass für den ÖPNV als wichtigem Bestandteil nachhaltiger Mobilität nichts getan worden sei.



