Marine Le Pen, die Vorsitzende des französischen Rechtsnationalen Rassemblement National, hat wie angekündigt Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt. Französische Medien berichteten unter Berufung auf Justizkreise, dass die von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel damit vorläufig nicht vollstreckt wird. Le Pen kann somit ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 starten.
Kassationsgericht entscheidet bis April
Das Kassationsgericht, Frankreichs oberstes Gericht, hat angekündigt, über die Revision bis spätestens Anfang April 2027 zu urteilen – vor dem ersten Wahlgang am 18. April 2027. Die zweite Runde ist für den 2. Mai 2027 geplant. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine eigene Revision verzichtet.
Ob Le Pen vor der Wahl tatsächlich eine Fußfessel tragen muss, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens müsste das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen, womit die Strafe rechtskräftig würde. Zweitens müsste die Entscheidung deutlich früher fallen, da ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft über das Anlegen der Fußfessel befinden würde. Sollte Le Pen bis dahin zur Präsidentin gewählt werden, genösse sie Immunität, und die Strafe könnte erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden.
Wahlrechtssperre bereits abgelaufen
Ein weiteres Hindernis hatte das Berufungsgericht bereits beseitigt: Es entzog Le Pen das passive Wahlrecht für nur 15 Monate, eine Strafe, die sie seit dem Urteil erster Instanz bereits verbüßt hat. In erster Instanz war ihr das passive Wahlrecht noch für fünf Jahre mit sofortiger Wirkung entzogen worden.
Le Pens Chancen auf einen Einzug in die Stichwahl stehen gut. In Umfragen liegt sie seit Monaten mit über 30 Prozent deutlich vorne. Allerdings hängt ihr Erfolg auch davon ab, wer für die anderen politischen Lager kandidiert. Bislang hat nur die Linkspartei mit Jean-Luc Mélenchon einen klaren Kandidaten benannt.



