Die rheinland-pfälzische SPD hat scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Unterhaltsvorschuss für Jugendliche ab 16 Jahren zu streichen. Landeschef Alexander Schweitzer und Familienministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betonten, dass Kinder nicht zu Sparobjekten werden dürften. „Statt bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen anzusetzen, müssen wir diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen – das sind mehrheitlich Väter“, sagte Schweitzer.
Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein
Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler unterstrich die Sensibilität des Themas: „Kürzungen im Unterhaltsbereich berühren einen der sensibelsten Bereiche der Gesellschaft. Für mich gibt es klare rote Linien: Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, negative Effekte für sie gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.“ Sie ergänzte: „Kinder sind keine potenziellen Sparposten. Wir müssen das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden minimieren, die ohnehin eine gefährdete Gruppe sind.“
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, die Zahlung auf das 16. Lebensjahr zu begrenzen, statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag. Betroffen wären bundesweit rund 80.000 Jugendliche. Der Koalitionspartner SPD lehnt das Vorhaben ab.
5.500 Jugendliche in Rheinland-Pfalz betroffen
In Rheinland-Pfalz würden nach Angaben des Familien- und Sozialministeriums mehr als 5.500 der insgesamt über 40.800 Kinder, die derzeit Unterhaltsvorschuss erhalten, ihren Anspruch verlieren. Bei einer monatlichen Zahlung von 394 Euro pro Kind würden dadurch jährlich fast 26,18 Millionen Euro eingespart. Allerdings könnten einige Jugendliche dann andere Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beantragen.
Rückholquote liegt bei 19 Prozent
Rheinland-Pfalz habe seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1980 stets über dem Bundesdurchschnitt bei der Rückgriffsquote gelegen, teilte das Ministerium mit. Zuletzt lag diese Quote stabil bei rund 19 Prozent. Dennoch sei mehr als die Hälfte des gezahlten Vorschusses nicht rückholbar – etwa weil der andere Elternteil nicht unterhaltspflichtig, leistungsunfähig, unauffindbar oder verstorben ist.
Rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen
Zu den rechtlichen Maßnahmen gegen säumige Unterhaltspflichtige zählen Zwangsvollstreckung, Lohn- und Kontopfändung sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Unterhaltspflicht. Der Bund plane zudem verschärfte Auskunftspflichten und weitere Sanktionen. „Entscheidend ist aus Sicht des Landes jedoch, dass diese Maßnahmen wirksam sind und nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Unterhaltspflichtigen verschlechtert“, warnte das Ministerium.
Als Druckmittel etwa den Führerschein zu entziehen, müsse sorgfältig geprüft werden. „Wenn dadurch die Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt werden, kann dies den Rückgriff sogar erschweren.“



