Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen im Fall Ofarim ab
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat klargestellt, dass es keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall des Sängers Gil Ofarim gibt. Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Behörde, erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, man sehe keine Veranlassung, „bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen“.
Hintergrund: Ofarims Äußerungen im Dschungelcamp
Hintergrund der aktuellen Stellungnahme sind Äußerungen, die Ofarim am vergangenen Freitag als Teilnehmer des RTL-Dschungelcamps machte. Der Musiker verwies dabei auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme. Der Fall Ofarim hatte 2021 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, als sich der Sänger auf Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen eines Hotelmitarbeiters in Leipzig darstellte. Später stellten sich diese Vorwürfe als falsch heraus. In einem anschließenden Verleumdungsprozess nahm Ofarim seine Darstellung zurück und entschuldigte sich öffentlich.
Verfahren wurde 2024 endgültig eingestellt
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage am 21. August 2024 das Strafverfahren gegen Gil Ofarim durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt wurde. „Damit könnten die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden“, so Schulz. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, weshalb spätere Äußerungen Ofarims nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen könnten.
Die Behörde wies jedoch darauf hin, dass diese Verfahrenseinstellung kein Freispruch sei. Nach der ausdrücklichen Diktion des Landgerichts Leipzig sei mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem Geschädigten und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt worden, sodass kein Urteilsspruch mehr erforderlich gewesen sei.
Staatsanwaltschaft: Nur Wiederholungen früherer Aussagen
„Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft unabhängig davon letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar“, erklärte Oberstaatsanwalt Schulz. In diesem Verfahren hatte die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden. Gleichzeitig habe die Verteidigung aber betont, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei.
Das Landgericht habe demgegenüber keine Zweifel an der Beweiskraft der Videoaufnahmen und ebenso wenig an den Aussagen der bis dahin gehörten Zeugen gehabt, erinnerte Schulz an eine damalige Mitteilung des Gerichts. Die aktuellen Äußerungen Ofarims im RTL-Dschungelcamp führen somit zu keiner neuen rechtlichen Bewertung des bereits abgeschlossenen Falls.



