Dortmund: Gericht erlaubt AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke im Rathaus trotz OB-Verbot
Gericht erlaubt AfD-Veranstaltung mit Höcke im Dortmunder Rathaus

AfD-Veranstaltung im Dortmunder Rathaus: Gericht kippt Verbot des Oberbürgermeisters

Die Stadt Dortmund ist mit ihrem Versuch gescheitert, eine Veranstaltung der AfD-Fraktion mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke im Rathaus zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag einem Eilantrag der AfD statt und hob das Verbot der Stadt für den geplanten Neujahrsempfang am Sonntagabend auf. Damit kann die AfD-Ratsfraktion wie geplant rund 280 Gäste in der Bürgerhalle des Rathauses empfangen, wobei Höcke als Hauptredner auftreten soll.

Oberbürgermeister scheitert mit Argumentation vor Gericht

Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) hatte die Veranstaltung am Freitag für "nicht zulässig" erklärt und damit zu verhindern versucht. Seine Begründung: Durch die Einladung von Björn Höcke als Gastredner verliere der Empfang den Charakter einer Fraktionsveranstaltung und werde zu einer Parteiveranstaltung. "Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen", argumentierte der Rathauschef.

Die Richter der 15. Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprachen dieser Argumentation jedoch deutlich. In ihrer Entscheidung verwiesen sie darauf, dass auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen konnten. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln, so die richterliche Begründung.

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AfD feiert Urteil als Sieg für die Demokratie

Die AfD begrüßte das Gerichtsurteil ausdrücklich. AfD-Fraktionschef Heiner Garbe kommentierte: "Der Demokratie wurde auf die Sprünge geholfen." Die Partei sieht in der Entscheidung eine Bestätigung ihrer Rechte als gewählte Fraktion im Dortmunder Rat.

Oberbürgermeister Kalouti zeigt sich jedoch nicht bereit, die Niederlage einfach hinzunehmen. Der CDU-Politiker kündigte an, Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einzulegen. Allerdings wird eine Entscheidung darüber vor der Veranstaltung am Sonntagabend nicht mehr erwartet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Höcke plant weitere Termine in der Region

Parallel zu dem Neujahrsempfang in Dortmund plant Björn Höcke weitere Termine in Nordrhein-Westfalen. Am Sonntagnachmittag will der Thüringer AfD-Chef das Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald bei Detmold besuchen. Die Polizei bestätigte bereits, dass sie rund um diesen Besuch im Einsatz sein wird.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unterstreicht einmal mehr die rechtlichen Grenzen kommunaler Handlungsspielräume bei der Behandlung politischer Veranstaltungen. Sie zeigt, dass auch umstrittene politische Akteure wie Björn Höcke unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu öffentlichen Räumen erhalten können, wenn vergleichbare Fraktionen diese Möglichkeit ebenfalls hatten.

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