Nach Berliner CSD-Anschlag: CDU in Brandenburg fordert härteres Jugendstrafrecht
CDU in Brandenburg fordert Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende

Debatte um Jugendstrafrecht nach Anschlag

Der Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat eine bundesweite Diskussion über die Ausgestaltung des Jugendstrafrechts ausgelöst. In Brandenburg fordert die CDU-Landtagsfraktion nun eine grundlegende Reform. Der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum erklärte: „Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Staat darf hier keine falschen Signale senden.“

Forderungen der CDU: Erwachsenenstrafrecht als Regelfall

Eichelbaum plädiert dafür, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Das Jugendstrafrecht müsse wieder die Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Er begründete dies mit der veralteten Rechtslage: „Unser Jugendstrafrecht stammt im Kern aus den 1950er-Jahren. Es wurde für eine völlig andere gesellschaftliche Realität geschaffen. Heute erleben wir schwere Gewaltkriminalität, islamistischen Extremismus und eine zunehmende Radikalisierung junger Täter.“ Auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht das Jugendstrafrecht nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf dem Prüfstand.

Der Fall des Tatverdächtigen

Der Anschlag ereignete sich am Rande des CSD in Berlin, als ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln in eine Menschenmenge fuhr. Dabei kam ein Mensch ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, von einem Jugendschöffengericht im Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob den Haftbefehl jedoch auf, sodass der Mann freikam.

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Reaktionen und Gedenkveranstaltungen

Der Anschlag löste bundesweit Solidarität mit der queeren Community aus. In Potsdam und Cottbus wurden Gedenkveranstaltungen als Zeichen gegen Hass und Gewalt geplant. Die CDU in Brandenburg sieht durch den Fall ihre Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts bestätigt. Eichelbaum betonte, dass der Staat bei schweren Gewalttaten und Terrorismus keine falsche Nachsicht zeigen dürfe.

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