Das Land Hessen hat das Volksbegehren der Initiative „Verkehrswende Hessen“ vor rund vier Jahren zu Recht abgewiesen. Dies urteilte der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden und wies eine Beschwerde der Initiative zurück. Die Initiative setzt sich für den Radverkehr, Fußgänger und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein. Kern des Volksbegehrens war das „Verkehrswendegesetz“, das ein neues hessisches Mobilitätsgesetz etablieren sollte.
Schwarz-grüne Landesregierung lehnte Vorhaben ab
Die damalige schwarz-grüne Landesregierung wies das Vorhaben Ende September 2022 als „nicht verfassungskonform“ zurück. Das Verkehrsministerium erklärte damals, der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus. Gegen diese Entscheidung legte die Initiative Beschwerde ein, die nun vom hessischen Staatsgerichtshof zurückgewiesen wurde.
Trägerkreis der Initiative
Zum Trägerkreis von „Verkehrswende Hessen“ gehören der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen (ADFC), der Landesverband Hessen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der FUSS – Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland. Die Organisationen hatten das Volksbegehren initiiert, um die Verkehrspolitik in Hessen zugunsten umweltfreundlicher Mobilität zu verändern.
Keine Aussicht auf Erfolg
Mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist das Volksbegehren endgültig gescheitert. Eine Neuvorlage oder ein erneuter Anlauf wäre nur mit einem grundlegend überarbeiteten Gesetzesentwurf möglich, der die verfassungsrechtlichen Bedenken ausräumt. Die Richter bestätigten die Auffassung der Landesregierung, dass das angestrebte Gesetz die Kompetenzen des Landes überschreite.



