Treptow-Köpenick scheitert mit Obergrenze für Wahlplakate
Treptow-Köpenick: Keine Obergrenze für Wahlplakate

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist mit dem Versuch gescheitert, die Anzahl der Wahlplakate im Bezirk zu beschränken. Das geht aus einem Zwischenbericht von Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) und Bezirksstadträtin Claudia Leistner (Grüne) hervor. Der Bericht, der der Bezirksverordnetenversammlung vorliegt, dokumentiert einen grundlegenden Dissens mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umweltschutz (SenMVKU).

Es habe sich gezeigt, dass sich die Rechtsauffassungen von Bezirksamt und Senatsverwaltung zu dem Thema unterscheiden, heißt es in dem Bericht. Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass eine Deckelung der Anzahl grundsätzlich zulässig sei, wenn überwiegende öffentliche Interessen vorliegen. Die Senatsverwaltung sieht das offenbar anders – andernfalls hätte es keiner Einigungsstelle bedurft.

Obergrenze von 17.500 Plakaten beschlossen

Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick. Diese hatte mit den Stimmen von Linke, Grüne, SPD und CDU eine Obergrenze von insgesamt 17.500 Plakaten für den Bezirk im Südosten Berlins eingeführt. Jeder Partei sollte dabei ein fester Anteil an der Gesamtzahl zustehen. Je nach Ergebnis der vorherigen Wahl sollten zusätzliche Plakatkontingente vergeben werden. Die Idee dahinter: Parteien, die bei der letzten Wahl gut abgeschnitten haben, sollen zwar mehr Fläche erhalten, aber keine Partei soll den öffentlichen Raum überproportional dominieren können.

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Als Argumente für die Deckelung wurden unter anderem die Chancengleichheit der Parteien, der Umweltschutz und die Verkehrssicherheit angeführt. Die Plakate sollten zudem stärker kontrolliert werden: Das Ordnungsamt war dazu vorgesehen, die Einhaltung der neuen Regelung zu überprüfen. Genau an diesem Punkt aber gab es Widerstand.

Rechtsstreit mit dem Senat

Das Bezirksamt und die Senatsverwaltung bewerten die Rechtslage unterschiedlich. Während das Bezirksamt argumentiert, dass eine Deckelung bei überwiegendem öffentlichen Interesse – etwa zum Schutz von Umwelt und Verkehrsteilnehmern – rechtlich zulässig sei, stellt der Senat offenbar die rechtliche Grundlage für einen solchen Eingriff in die Wahlwerbung infrage. Der Zwischenbericht enthält dazu keinen Kompromiss, sondern verweist auf die Notwendigkeit einer Klärung durch die Einigungsstelle der Landesregierung.

Diese Einigungsstelle ist allerdings noch nicht eingerichtet. Deshalb sei das Verfahren „faktisch undurchführbar“, heißt es in dem Bericht. Das Bezirksamt hat daraus die Konsequenz gezogen: Mit Blick auf die bevorstehende Berlin-Wahl am 20. September verzichtet es auf die Einführung der Obergrenze. Damit bleibt es im laufenden Wahlkampf bei der bisherigen Praxis ohne Limit.

Was das für den Wahlkampf bedeutet

Für die Parteien bedeutet die Entscheidung, dass sie in Treptow-Köpenick weiterhin so viele Plakate aufhängen können, wie sie möchten. Eine Obergrenze von 17.500 Stück wird in diesem Wahlkampf nicht durchgesetzt. Auch die geplanten Kontrollen des Ordnungsamts werden vorerst nicht stattfinden. Damit entfallen die vorgesehenen Instrumente zur Steuerung der Plakatierung in dem Bezirk.

Das wirft Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen: Wie können Bezirke künftig sicherstellen, dass die Wahlwerbung nicht ausufert? Und welche Rolle spielen dabei die Interessen der Parteien? Der Vorstoß von Treptow-Köpenick hat gezeigt, dass eine kommunale Regelung an rechtlichen Hürden scheitern kann, wenn die übergeordnete Verwaltung nicht mitzieht. Eine langfristige Lösung wird nun von der Einigungsstelle erwartet – oder vom Gesetzgeber, falls diese nicht rechtzeitig arbeitsfähig wird.

Bis dahin bleibt die Lage unbefriedigend: Die begründeten Anliegen von Chancengleichheit, Umweltschutz und Verkehrssicherheit stehen weiterhin im Raum, ohne dass der Bezirk sie im anstehenden Wahlkampf umsetzen kann. Ob die Einigungsstelle nach ihrer Einrichtung doch noch eine Deckelung ermöglicht, bleibt abzuwarten. Für die Berlin-Wahl am 20. September gilt jedoch: Die Plakate in Treptow-Köpenick werden nicht begrenzt.

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