Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Partei Die Heimat darf seine Parteizentrale in Essen vorläufig nicht für Versammlungen nutzen. Die Stadt Essen als Aufsichtsbehörde hatte die Nutzung wegen erheblicher Brandschutzmängel untersagt, und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte diese Entscheidung im Eilverfahren. Der Beschluss vom 23. Juli ist noch nicht rechtskräftig; die Partei kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
Mangelhafte Rettungswege und Brandschutz
Die Stadt beanstandet, dass die Rettungswege nicht ausreichend dimensioniert seien. Eine Tordurchfahrt im Vorderhaus sei zu schmal, und auf dem Gelände zwischen Vorder- und Hinterhaus fehle ausreichend Platz, um Fliehende vor Feuer, Rauch, Funkenflug und umherfliegenden Teilen zu schützen. Zudem fehle ein zweiter Rettungsweg. Diese Mängel stellten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben dar, so die Stadt. Die Behörden hatten die Parteizentrale einer umfassenden Prüfung unterzogen, bei der die baulichen Voraussetzungen für Versammlungen als unzureichend bewertet wurden.
Gericht verweist auf Parteigrundsätze
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen folgte der Argumentation der Stadt. In ihrer Mitteilung betonten die Richter, dass es im Interesse der Partei sein müsse, die Sicherheit ihrer Mitglieder zu gewährleisten. Sie gaben der Partei zudem einen Hinweis: Angesichts des von der Partei propagierten Verständnisses von Treue und Kameradschaft müsste es doch möglich sein, Versammlungen in den Räumen des Kreisverbandes Dortmund abzuhalten. Für die übliche Büroarbeit in der Parteizentrale hat die Stadt Essen der Partei eine Übergangszeit eingeräumt, sodass der Verwaltungsbetrieb vorerst weiterlaufen kann.
Hintergrund: Die Heimat und der Verfassungsschutz
Die Partei Die Heimat entstand 2023 aus der Umbenennung der rechtsextremen NPD. Der neue Name sollte einen Heimatbegriff unterstreichen, der nicht-ethnische Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer ausschließt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet die Partei und bescheinigt ihr eine rechtsextremistische Ideologie, die auf dem Prinzip der Volksgemeinschaft basiert und sich durch Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus auszeichnet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt, dass auch politische Parteien nicht über geltende Sicherheitsvorschriften erhaben sind. Die Behörden handeln konsequent, um Gefahren für Versammlungsteilnehmer zu vermeiden, unabhängig von der politischen Ausrichtung der Organisation.



