Hohe Bußgelder drohen: Gartenarbeiten nur noch wenige Tage erlaubt
Gartenarbeiten nur noch wenige Tage erlaubt

Hohe Bußgelder drohen: Diese Gartenarbeiten sind nur noch wenige Tage erlaubt

Wer einen gepflegten Garten schätzt, greift regelmäßig zur Heckenschere oder Säge, um Bäume und Sträucher in Form zu bringen und ihr gesundes Wachstum zu fördern. Doch Vorsicht ist geboten: Das Bundesnaturschutzgesetz setzt hier klare Grenzen, und wer sie missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Zeitfenster für radikale Schnitte schließt sich bald

Noch bis Ende Februar ist es erlaubt, Bäume und Sträucher drastisch zu stutzen. Ab dem 1. März tritt jedoch ein Verbot in Kraft, das bis zum 30. September andauert. Diese Regelung dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die in Gehölzen Unterschlupf suchen. Wer also umfangreiche Schnittmaßnahmen plant, sollte diese unbedingt in den kommenden Tagen abschließen, ansonsten bleibt nur das Warten auf den Herbst.

Bußgelder können horrende Summen erreichen

Wie das Immobilienportal Immowelt warnt, drohen bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In besonders schweren Fällen können die Strafen sogar noch höher ausfallen. Ein weiterer Vorteil des Spätwinterschnitts: Die Pflanzen befinden sich in einer vegetativen Ruhephase, haben ihren Saftfluss reduziert und sind daher weniger anfällig für Schnittverletzungen.

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Optimale Bedingungen für den Schnitt beachten

Für einen erfolgreichen Schnitt sollten Gärtner frostfreie Tage abwarten, da Temperaturen unter -5 Grad Celsius bei größeren Eingriffen Schäden verursachen können. Ideal ist ein trockener, bewölkter Tag, um zu verhindern, dass Schnittwunden durch Frost oder intensive Sonneneinstrahlung belastet werden.

Ausnahmen und lokale Vorschriften

Bedeutet das Verbot, dass über Frühjahr und Sommer gar keine Pflege mehr möglich ist? Nein. Kleine Triebe, Astspitzen und Totholz dürfen weiterhin entfernt werden. Solange keine brütenden Vögel oder andere Tiere betroffen sind, sind Form- und Pflegeschnitte sowie dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen erlaubt. Dennoch rät der Motorsägenhersteller Stihl, sich vor größeren Eingriffen wie Baumfällungen bei der Gemeinde zu erkundigen, da viele Kommunen eigene Baumschutzsatzungen haben, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen.

Fazit: Gartenbesitzer sollten die letzten Tage des Februars nutzen, um notwendige Schnittarbeiten durchzuführen, und dabei stets die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten, um teure Konsequenzen zu vermeiden.

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