Zutraulicher Schwarzwald-Wolf weiterhin verschwunden: Jäger erfolglos, Entscheidung über Abschussverlängerung steht bevor
Schwarzwald-Wolf verschwunden: Entscheidung über Abschussverlängerung

Zutraulicher Schwarzwald-Wolf weiterhin auf der Flucht: Jäger bleiben erfolglos

Im Nordschwarzwald setzt sich das mysteriöse Verschwinden des zutraulichen Wolfs mit der Bezeichnung GW2672m fort. Professionelle Jäger suchen seit mehr als einer Woche intensiv nach dem Tier, konnten es jedoch bislang nicht aufspüren. Die Situation spitzt sich zu, da die aktuelle Abschussgenehmigung am 10. März 2026 ausläuft. Das baden-württembergische Umweltministerium steht nun vor einer wegweisenden Entscheidung: Wird die Jagd auf das Raubtier verlängert oder nicht?

Naturschutzorganisationen erwarten Fortsetzung der Jagd

Große Naturschutzverbände wie der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sehen derzeit keine Notwendigkeit, die Jagd nach Ablauf der Frist zu beenden. Johannes Enssle, Landesvorsitzender des Nabu Baden-Württemberg, äußert sich deutlich: „Ich gehe davon aus, dass die Abschussgenehmigung verlängert wird, wenn der Wolf nicht in der gegebenen Zeit geschossen wird.“ Seine Argumentation ist klar: „Warum sollte sich die Situation verändert haben?“

Auch Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND, zeigt sich überzeugt: „Ich habe keine Zweifel, dass die vom Ministerium beauftragten Jäger nach dem 10. März weitermachen werden, sollte das Tier bis dahin nicht erlegt sein.“ Er fordert Konsequenz: „Dann muss man auch konsequent dabei bleiben.“ Bachhofer betont, dass das Datum allein nichts am Verhalten ändere: „Die Situation hat sich ja nicht verändert.“

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Hintergrund: Wiederholte Annäherungen an Menschen

Der Wolf GW2672m ist kein unbekanntes Tier in der Region. Seit Anfang 2024 wurden über 180 Sichtungen gemeldet, bei denen sich das Raubtier wiederholt Hunden und damit indirekt auch Menschen genähert hatte. Besonders auffällig war sein Verhalten während der Paarungszeit, die am 10. März endet. In dieser Phase sucht der Wolf nach einem Weibchen und kann sich Menschen stärker nähern – ein Verhalten, das beispielsweise auf der Hornisgrinde im Nationalpark beobachtet wurde.

Im Januar 2026 genehmigte das Umweltministerium schließlich den Abschuss des Wolfs. Zwei unabhängige Gerichte bestätigten die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung. Die Genehmigung stützt sich maßgeblich auf das auffällige Verhalten des Tieres, insbesondere während der sensiblen Paarungszeit.

Politische Weichenstellung: Wolf soll ins Jagdrecht überführt werden

Parallel zu den aktuellen Entwicklungen laufen auf politischer Ebene wichtige Veränderungen. Der streng geschützte Wolf soll künftig ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Diese Verantwortung würde dann an Minister Peter Hauk (CDU) vom Agrarressort übergehen. Der CDU-Politiker hatte das Tier bereits Ende 2025 per Verordnung vorläufig ins Jagdrecht überführt – ein Schritt, der die zukünftige Verwaltung der Wolfsbestände im Land grundlegend verändern könnte.

Ob das Umweltministerium tatsächlich eine Verlängerung der Abschussgenehmigung beschließt, bleibt jedoch vorerst offen. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Jagd auch über die Paarungszeit hinaus beantragt wird, steht noch aus. Die kommenden Tage werden zeigen, wie die Behörden mit dieser komplexen Situation zwischen Artenschutz und öffentlicher Sicherheit umgehen werden.

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