American Bully XL tötet Herrchen: Wesenstest bestanden - Hund darf weiterleben
Hund tötet Herrchen, darf aber nach Wesenstest weiterleben

American Bully XL tötet Besitzer: Nach bestandenem Wesenstest darf Hund weiterleben

In einem tragischen Vorfall in Lohne hat ein Hund der Rasse American Bully XL im Januar seinen 33-jährigen Besitzer tödlich verletzt. Nun steht fest: Der Vierbeiner darf nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest weiterleben. Der Landkreis Vechta bestätigte, dass eine Einschläferung des Tieres damit nicht mehr zur Debatte steht.

Tragischer Fund durch Passantin

Am 8. Januar entdeckte eine Passantin den leblosen Körper des 33-jährigen Mannes in einem Straßengraben in Lohne. Der Hund saß daneben und wich nicht von der Seite seines Herrchens. Gegenüber den eintreffenden Polizei- und Rettungskräften verhielt sich das Tier jedoch aggressiv, sodass die Helfer nur noch den Tod des Mannes feststellen konnten.

Wesenstest entscheidet über Schicksal des Hundes

Mit dem durchgeführten Wesenstest sollte geprüft werden, ob von dem American Bully XL eine erhöhte Aggressivität ausgeht. Hätte der Hund den Test nicht bestanden, wären weitere Maßnahmen wie eine mögliche Therapie oder sogar die Einschläferung in Betracht gezogen worden. Da der Test jedoch positiv verlief, darf der Hund nun wieder vermittelt werden.

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Der Landkreis Vechta teilte mit: „Es gibt derzeit noch entsprechende Prüfungen und Beratungen.“ Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt der Hund in einer Tierschutzeinrichtung untergebracht.

Zehntausende protestieren gegen Einschläferung

Die Entscheidung, den Hund weiterleben zu lassen, folgt auf massive öffentliche Proteste. Zehntausende Menschen hatten eine Petition unterschrieben, die eine mögliche Einschläferung des Tieres verhindern sollte. Eine weitere Online-Petition forderte unter anderem eine rechtsmedizinische Zweitmeinung und die öffentliche Dokumentation des Wesenstests.

Strenge Auflagen für künftige Halter

Für die Vermittlung des American Bully XL gelten strenge Voraussetzungen. Der zukünftige Halter oder die zukünftige Halterin benötigt eine offizielle Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Tier in erfahrene Hände kommt und ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.

Der Fall hat eine breite Diskussion über den Umgang mit Kampfhunden und die Wirksamkeit von Wesenstests ausgelöst. Während Tierschützer die Entscheidung begrüßen, fragen sich viele, ob solche Tests ausreichend sind, um die Gefährlichkeit eines Tieres einzuschätzen.

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