EU stärkt Fluggastrechte: Entschädigung wird ab 2027 einfacher
EU stärkt Fluggastrechte: Entschädigung wird einfacher

Die EU-Staaten haben in Brüssel endgültig grünes Licht für eine Stärkung der Fluggastrechte gegeben. Reisende sollen bei verspäteten oder gestrichenen Flügen künftig leichter ihre Rechte durchsetzen können. Die neuen Regeln treten voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft, Fluggesellschaften können sie jedoch bereits früher umsetzen.

Neue Fristen für Airlines und Passagiere

Besteht ein Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft den Passagier innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch informieren und erklären, wie die Entschädigung beantragt werden kann. Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, den Antrag zu stellen. Die Airline muss innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder begründen, warum keine Entschädigung gezahlt wird. Bisher gab es in der Verordnung keine derartigen Fristen.

Neue Rechte bei Zusatzkosten und Sitzplätzen

Die Reform bringt auch neue Verbraucherrechte, insbesondere zu Zusatzkosten. Diese gelten für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung. Airlines müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

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Entschädigungshöhen bleiben unverändert

Die grundlegenden Regeln für Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen bleiben bestehen. Nach langen Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Parlament einigte man sich auf folgende Entschädigungssätze: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erhalten Passagiere 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer und 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer, sofern der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet. Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat.

Hintergrund der Reform

Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 zunächst für eine Verschärfung der Bedingungen ausgesprochen, wonach erst bei längeren Verspätungen ein Anspruch entstehen und die Entschädigung je nach Entfernung sinken sollte. Deutschland stimmte damals nicht zu. Das Europäische Parlament setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die Entschädigungen weitgehend unverändert bleiben. Die nun beschlossenen Regeln stärken die Rechte der Passagiere und vereinfachen die Durchsetzung von Ansprüchen.

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