Die Europäische Union hat eine umfassende Reform der Fluggastrechte verabschiedet, die Reisenden ab Mitte 2027 deutlich mehr Schutz bieten soll. Die EU-Mitgliedstaaten gaben in Brüssel ihr finales grünes Licht für das Regelwerk, das voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich wird. Fluggesellschaften können die neuen Bestimmungen jedoch auch freiwillig früher umsetzen.
Klare Fristen für Airlines bei Entschädigungen
Künftig müssen Fluggesellschaften Passagiere innerhalb von vier Tagen nach der planmäßigen Ankunft elektronisch darüber informieren, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht. Gleichzeitig müssen sie erläutern, wie die Entschädigung beantragt werden kann. Reisende haben dann neun Monate Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen. Die Airline ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung die Zahlung zu leisten oder eine begründete Ablehnung mitzuteilen. Bisher gab es in der EU-Verordnung keine derartigen Fristen, was oft zu langen Wartezeiten und Unsicherheiten führte.
Neue Rechte für Familien und mobilitätseingeschränkte Personen
Besonders Familien profitieren von den neuen Regelungen. Kinder unter 14 Jahren haben künftig das Recht, kostenlos neben ihren Eltern sitzen zu dürfen – ohne zusätzliche Gebühren für die Sitzplatzreservierung. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitpersonen. Fluggesellschaften müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Passagiere ohne weitere Kosten einen Boardingpass ausdrucken. Diese Regelungen gelten für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten. Bei Flügen, die in der EU landen, sind sie nur anwendbar, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Entschädigungshöhen bleiben unverändert
Die Höhe der Ausgleichszahlungen bei Verspätungen oder Annullierungen bleibt im Wesentlichen gleich. Ein Anspruch besteht weiterhin ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder bei einer Annullierung, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt. Die Staffelung richtet sich nach der Flugstrecke: Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern gibt es 250 Euro, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro und bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro – sofern der Flug nicht ausschließlich innerhalb der EU stattfindet. Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verantworten hat, also kein außergewöhnlicher Umstand wie extremes Wetter vorliegt.
Hintergrund der Reform
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament hatten lange über die Reform verhandelt. Einige Regierungen, darunter die deutsche, hatten sich im Juni 2025 zunächst gegen eine Verschlechterung der Rechte gewehrt. Deutschland stimmte damals nicht zu, als einzelne Staaten vorschlugen, den Anspruch erst bei längeren Verspätungen entstehen zu lassen. Das Europäische Parlament setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die bewährten Entschädigungsregeln weitgehend erhalten bleiben. Die nun verabschiedete Reform gilt als Erfolg für Verbraucherschützer, die seit Jahren für mehr Transparenz und schnellere Zahlungen gekämpft haben.
Die neuen Vorschriften sollen die Durchsetzung der Rechte für Verbraucher deutlich vereinfachen. Bislang scheiterten viele Reisende an bürokratischen Hürden oder langwierigen Verfahren. Mit den klaren Fristen und Informationspflichten erhofft sich die EU eine höhere Quote erfolgreicher Entschädigungsanträge. Die Fluggesellschaften müssen sich nun auf die Umsetzung vorbereiten, wobei die ersten Verbesserungen bereits ab 2026 möglich sind, falls Airlines die Regeln vorzeitig anwenden.



