Der flüchtige Tatverdächtige Abdul B. vom tödlichen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) ist den Sicherheitsbehörden seit Längerem als islamistischer Gefährder bekannt. Der 21-jährige Deutsch-Libanese wurde im Mai vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er versucht hatte, nach Syrien zum „Islamischen Staat“ (IS) auszureisen. Unter strengen Auflagen stand er bis zu der Bluttat, bei der eine Frau ums Leben kam und mindestens 16 Menschen verletzt wurden.
Bekannter IS-Anhänger und Gefährder
Wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet, war Abdul B. den Behörden als Islamist und Anhänger des IS aufgefallen. Die Polizei hatte ihn als Gefährder eingestuft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, B. sei in der Vergangenheit „auffällig“ geworden und wies auf ein „hohes Maß von Straftaten“ sowie eine „islamistische Radikalisierung“ hin. Laut WDR war der 21-Jährige mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.
B. wurde 2005 in Deutschland geboren und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, da seine Mutter bereits 2002 eingebürgert worden war. Im vergangenen Jahr versuchte er, nach Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen. Als deutscher Staatsbürger wurde er im Libanon festgenommen und Ende 2025 nach Deutschland zurückgebracht.
Verurteilung auf Bewährung und Auflagen
Nach seiner Rückkehr kam B. in Berlin in Untersuchungshaft. Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten im Mai zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte knapp drei Jahre gefordert und legte Beschwerde gegen das Urteil ein, das noch nicht rechtskräftig ist.
Zu den Bewährungsauflagen gehörte die wöchentliche Meldung bei einem Bewährungshelfer sowie die Überwachung seines Telefons. Zudem hatte das Gericht B. auferlegt, 26 Beratungsgespräche im Bereich Deradikalisierung und Extremismusprävention wahrzunehmen. Grund waren Social-Media-Beiträge, in denen er Sympathie für eine Terrorgruppe geäußert hatte. Zwei freiwillige Gesprächstermine am 15. Juni und 9. Juli nahm B. wahr; ein dritter Termin war für den 27. Juli geplant. Nach Informationen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ galt B. in den Gesprächen als „komplexer Fall“: Er trat zwar freundlich und angepasst auf, doch die Berater blieben skeptisch hinsichtlich seiner Ernsthaftigkeit.
Vorangegangene Vorfälle und die Tat
Vor wenigen Wochen postete B. ein Foto mit einer Schusswaffe im Internet. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei jedoch nur eine Spielzeugwaffe. Die tödliche Amokfahrt auf dem Berliner CSD ereignete sich am 26. Juli. Dabei kam eine Frau ums Leben, und mindestens 16 weitere Menschen wurden verletzt, einige schwer. Die Polizei fahndet öffentlich nach B. Es ist weiterhin unklar, ob er selbst am Steuer saß, obwohl er das Tatfahrzeug angemietet hatte. In der Nacht nahm die Polizei einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft fest, der sich laut RBB ebenfalls im Tatfahrzeug befunden haben soll.
Bundesinnenminister Dobrindt stufte die Bluttat als „islamistischen Terroranschlag“ ein. Die Ermittlungen dauern an, während die Fahndung nach B. auf Hochtouren läuft.



