Warum es nach der Ahrtal-Flut keine Anklage geben wird
Die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 forderte 135 Todesopfer. Dennoch wird sich niemand strafrechtlich verantworten müssen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun den Antrag auf Klageerzwingung gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und den technischen Einsatzleiter des Kreises abgelehnt. Die Hinterbliebenen, darunter die Eltern der getöteten Johanna Orth, kämpfen seit Jahren um eine juristische Aufarbeitung.
Was war geschehen?
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und eine Person im Raum Trier. Eine weitere Person aus der Ahr-Region gilt bis heute als vermisst. Nach der Flut gab es heftige Kritik am Katastrophenschutz, für den der Landkreis Ahrweiler mit Landrat Pföhler verantwortlich war. Die Vorwürfe lauteten, die Behörden hätten zu spät und unzureichend gewarnt, was zu vielen Todesfällen geführt habe. Der damalige Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) räumte später Fehler des Landes ein.
Ermittlungen gegen Pföhler eingestellt
Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen Pföhler und andere Verantwortliche ein, stellte sie jedoch im April 2024 ein. Die Begründung: Das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe sei für die Verantwortlichen nicht konkret vorhersehbar gewesen. Die Eheleute Orth, deren Tochter Johanna in der Flutnacht starb, akzeptierten diese Entscheidung nicht. Sie reichten eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein, die im Oktober 2025 zurückgewiesen wurde.
Klageerzwingungsverfahren gescheitert
Daraufhin beantragten die Eltern ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Hätte das Gericht die Erhebung einer öffentlichen Klage beschlossen, wäre die Staatsanwaltschaft daran gebunden gewesen. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Das Gericht begründete dies mit formellen Mängeln: Die Antragsschrift habe den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht eigenständig dargestellt. Trotz eines Umfangs von 4.208 Seiten fehlten Ausführungen zu Wetterprognosen, Pegelwerten, Warnmeldungen und den Flutgeschehnissen. Das Gericht müsse sich die maßgeblichen Tatsachen nicht selbst aus den Akten zusammensuchen.
Reaktion der Hinterbliebenen
Ralph und Inka Orth wiesen die Begründung des Gerichts entschieden zurück. Ihr Anwalt Christian Hecken erklärte, es lägen eindeutige Nachweise für Täuschungshandlungen vor. Die Familie sei bereit, den Klageerzwingungsantrag zu veröffentlichen, damit sich jeder Bürger ein eigenes Bild machen könne. Aufbau und Inhalt entsprächen der üblichen Praxis, die von Oberlandesgerichten akzeptiert werde.
Disziplinarverfahren gegen Pföhler läuft weiter
Gegen Pföhler läuft noch ein Disziplinarverfahren wegen seines Verhaltens während der Flut. Ihm wird vorgeworfen, gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen zu haben. Derzeit bekommt er nur zwei Drittel seines Ruhegehaltes; das Verfahren könnte dazu führen, dass er es ganz verliert. Pföhler weist die Vorwürfe zurück. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch möglich.



