Im Prozess um den Mord an dem zehnjährigen Jonathan hat die Staatsanwaltschaft in Nantes lebenslange Haft für den Angeklagten Martin N. gefordert. Der 55-Jährige, in Deutschland als «Maskenmann» bekannt, ist bereits wegen dreifachen Kindsmordes verurteilt. Nun muss er sich in Frankreich verantworten, da er Jonathan im April 2004 getötet haben soll.
Anklage fordert Höchststrafe
Die Generalstaatsanwältin betonte vor Gericht, dass die Taten an Jonathan eine lebenslange Freiheitsstrafe verdienten. «Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist», sagte sie laut einem Bericht der Zeitung «Le Figaro». Der aus Bremen stammende Angeklagte wies jedoch jede Beteiligung am Tod des Jungen zurück. «Ich habe das nicht getan», erklärte er mehrfach.
Entführung aus Schullandheim
Der zehnjährige Jonathan wurde damals aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt. Seine Leiche wurde wenige Wochen später unbekleidet in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt entdeckt. Die Ermittler stellten Parallelen zu den Taten des «Maskenmanns» in Norddeutschland fest.
Vorstrafen in Deutschland
In Deutschland hatte der «Maskenmann» jahrelang kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Zahlreiche weitere Kinder wurden Opfer seiner Übergriffe. Zwischen 1992 und 2001 schlich der Pädagoge sich nachts maskiert an die Betten seiner Opfer. 2012 wurde er vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Die meisten seiner Taten hatte er in seinem Prozess gestanden.
Ermittlungen in Frankreich
Bereits seit 2008 untersuchten französische Fahnder, ob der Deutsche für die Tat in der Bretagne infrage kommen könnte. Konkrete Beweise wie DNA-Spuren wurden jedoch nicht gefunden. Dennoch sehen die Ermittler aufgrund der modus operandi eine Verbindung.
Urteil am Abend erwartet
Im Prozess in Nantes werden am Nachmittag die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Am Abend soll dann das Urteil fallen. Die Anklagevertretung zeigte sich überzeugt von der Schuld des Angeklagten und forderte die Höchststrafe.



