Oslo. Ein norwegisches Gericht hat die Freilassung von Marius Borg Høiby angeordnet. Der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit soll die Zeit bis zur Urteilsfällung bei seiner schwer kranken Mutter verbringen können. Doch noch muss er im Gefängnis bleiben, denn die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Erst wenn ein Berufungsgericht den Fall verhandelt hat, könnte Høiby tatsächlich freikommen.
Mette-Marit auf der Warteliste für eine Lungentransplantation
Der norwegische Königshof hatte am Freitag mitgeteilt, dass Kronprinzessin Mette-Marit aufgrund ihrer lebensbedrohlichen chronischen Lungenerkrankung auf die Liste für eine Lungentransplantation gesetzt wurde. Die 52-Jährige leidet an Lungenfibrose, einer fortschreitenden Erkrankung, die die Lungenfunktion zunehmend einschränkt. Eine Transplantation ist oft die letzte Hoffnung für Betroffene.
Marius beantragte Freilassung mit Fußfessel
Marius Borg Høiby sitzt seit dem 1. Februar in Untersuchungshaft. Ihm werden mehrfache Vergewaltigung und andere Straftaten vorgeworfen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesundheitszustands seiner Mutter beantragte er seine Freilassung und bot an, die Haft mit einer elektronischen Fußfessel fortzusetzen. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag zunächst ab. Doch am Montag revidierte das Bezirksgericht diese Entscheidung.
Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass eine weitere Inhaftierung unverhältnismäßig wäre. „Nach Ansicht des Gerichts ist die Rückfallgefahr in der aktuellen Situation noch immer gering, insbesondere da es sich nicht nur um einen Verstoß gegen die verhängte einstweilige Verfügung handelt“, zitierte die Zeitung VG aus dem Urteil. „Eine fortgesetzte Inhaftierung wäre jedoch nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage eine erhebliche Belastung.“
Marius selbst hatte im Gerichtssaal gesagt: „Es ist unerträglich, im Gefängnis zu sein, während meine Mutter so krank ist.“ Er betonte, dass er komplett drogenfrei sei und nicht vorhabe, das Land zu verlassen. „Ich möchte zu Hause bei meiner Mutter bleiben“, sagte er.
Ex-Freundin zeigt Verständnis
Eine Hürde für die Freilassung war die einstweilige Verfügung, die Marius den Kontakt zu seiner Ex-Freundin verbietet. Das Gericht hatte befürchtet, dass er diese Auflage missachten könnte. Doch die als „Frogner-Frau“ bekannte Ex-Freundin zeigte sich verständnisvoll. In einer E-Mail an den norwegischen Sender NRK schrieb sie: „Sie habe gesagt, dass sie immer noch eine einstweilige Verfügung wolle, aber sie werde ihn nicht daran hindern, seine Mutter in dieser schwierigen Zeit kennenzulernen.“
Marius‘ Verteidiger Petar Sekulić zeigte sich zuversichtlich: „Die Wahrscheinlichkeit, dass er gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird, ist sehr gering.“ Er betonte die große Belastung für seinen Mandanten, der sich große Sorgen um seine Mutter mache.
Hintergrund: Untersuchungshaft in Norwegen
In Norwegen ist eine Freilassung aus der Untersuchungshaft an strenge Voraussetzungen geknüpft. Einen regulären Hafturlaub gibt es nicht. Eine befristete Entlassung ist jedoch möglich, wenn „wichtige Gründe des Wohlergehens“ vorliegen, wie gesundheitliche Gründe oder bedeutende Familienereignisse. Dies trifft im Fall von Marius zu.
Der Prozess gegen Høiby ist abgeschlossen. Ein Urteil wird am 15. Juni erwartet. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt, darunter vier Vergewaltigungen. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft, während die Verteidigung auf eineinhalb Jahre plädiert und einen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen fordert. Marius hat die Vergewaltigungen stets bestritten, aber eingeräumt, unter Alkohol- und Kokaineinfluss gewalttätig gegenüber seiner damaligen Freundin gewesen zu sein.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird nun mit Spannung erwartet. Marius hofft, bald an das Krankenbett seiner Mutter eilen zu können.



