Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod des zehnjährigen Jonathan steht der mutmaßliche Täter erneut vor Gericht. Der als „Maskenmann“ bekannte deutsche Serienverbrecher Martin N. muss sich seit Wochen vor dem Landgericht in Nantes verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat am heutigen Montag lebenslange Haft gefordert.
Ein Verbrechen erschüttert Frankreich
Im Jahr 2004 wurde der kleine Jonathan aus einem Schullandheim in Westfrankreich entführt. Seine Leiche wurde wenig später unbekleidet in einem Teich rund 30 Kilometer vom Tatort entfernt gefunden. Die Bilder des Jungen und die Fahndungsplakate sind in Frankreich allgegenwärtig. Die Angehörigen, die heute vor Gericht dem Angeklagten gegenüberstehen, hätten Jonathan heute als Vater kleiner Kinder erleben können.
Die Anklage gegen den „Maskenmann“
Die Generalstaatsanwältin zeigte sich überzeugt von der Schuld des 55-jährigen Angeklagten. „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist“, sagte sie laut einem Bericht von „Le Figaro“. Auch die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, kam am Vortag zu diesem Schluss. Der aus Bremen stammende Martin N. wies jede Beteiligung am Tod des Jungen zurück. „Ich habe das nicht getan“, beteuerte er. Die Verteidigung plädierte am Nachmittag. Das Urteil wird für den Abend erwartet.
Die Taten des „Maskenmanns“ in Deutschland
Der „Maskenmann“ hatte in Norddeutschland fast 20 Jahre lang Angst und Schrecken verbreitet. Er missbrauchte Dutzende kleine Jungen und ermordete drei von ihnen im Alter von acht, neun und 13 Jahren. Der gelernte Pädagoge schlich sich nachts maskiert an die Betten seiner Opfer. Im Jahr 2011 führte ein ehemaliges Opfer die Polizei auf seine Spur. Martin N. wurde in Hamburg-Wilstorf festgenommen und 2012 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Die meisten Taten hatte er gestanden.
Ein Doppelleben als Betreuer
Tagsüber arbeitete Martin N. als Betreuer auf Ferienfreizeiten und in Heimen. Niemand ahnte, dass er nachts zum „Maskenmann“ wurde, der sein Gesicht hinter einer dunklen Sturmhaube verbarg. Der entscheidende Hinweis kam von einem Missbrauchsopfer, das sich 2011 nach einem erneuten Fahndungsaufruf bei der Polizei meldete. Es erinnerte sich an einen Betreuer, der es Monate vor der Tat auffällig nach seiner Wohnsituation ausgefragt hatte.
Ermittlungen in Frankreich
Seit 2008 untersuchten französische Fahnder, ob der Serientäter auch für den Mord an Jonathan verantwortlich sein könnte. Konkrete Beweise wie DNA-Spuren wurden nicht gefunden. Ein Landwirt beobachtete jedoch zwischen dem Verschwinden Jonathans und dem Auffinden seiner Leiche einen Wagen mit deutschem Kennzeichen in der Nähe des Teichs. Der Fahrer schien etwas ausladen zu wollen, fuhr dann aber weg. Der Landwirt war mit seinem Schäferhund unterwegs.
Belastung durch einen Mithäftling
Im Jahr 2017 berichtete ein Mitgefangener, Martin N. habe ihm gestanden, in Frankreich ein Kind getötet zu haben. Dabei erwähnte er auch einen Zeugen mit einem Schäferhund – ein Detail, das nie öffentlich bekannt gegeben worden war. Während des Prozesses in Nantes sagten französische und deutsche Ermittler, psychiatrische Sachverständige, der Landwirt und per Videoschalte auch der Mithäftling aus. Der Angeklagte selbst gab umfänglich Auskunft und gewährte Einblicke in seine verstörende Welt.
Weitere Verdachtsmomente
Neben dem Fall Jonathan stand Martin N. zeitweise auch unter Verdacht, für den Tod des elfjährigen Niederländers Nicky im Grenzgebiet bei Aachen 1998 verantwortlich zu sein. Für diese Tat wurde jedoch ein anderer Mann verurteilt, der 2018 durch einen Gen-Test ins Visier der Ermittler geraten war.



