Frankreich verschärft Kontrolle von Nicht-EU-Investoren
Frankreich: Verschärfte Kontrolle von Nicht-EU-Investoren

Premierminister Sébastien Lecornu hat am Sonntag ein Dekret erlassen, das die Kontrolle ausländischer Investitionen in Frankreich spürbar verschärft. Schon der Erwerb von zehn Prozent der Anteile an einem börsennotierten französischen Unternehmen aus einem sensiblen Sektor durch einen Investor aus einem Nicht-EU-Staat wird künftig genehmigungspflichtig. Die Regelung zielt darauf ab, sicherheitsrelevante Unternehmen und Technologien vor unerwünschten Übernahmen zu schützen.

Neue Schwelle für Nicht-EU-Investoren

Das Dekret sieht vor, dass die Genehmigungspflicht unabhängig davon gilt, ob das betroffene Unternehmen in Frankreich oder im Ausland börsennotiert ist. Damit schließt die Regierung eine bisherige Lücke: Bis dato war nur der Erwerb von mindestens 25 Prozent der Stimmrechte prüfungspflichtig. Die Absenkung der Schwelle auf zehn Prozent bedeutet eine massive Ausweitung der staatlichen Kontrolle über Investitionen aus Nicht-EU-Staaten.

Die neue Regelung soll noch im August in Kraft treten. Investoren, die künftig einen Anteil von zehn Prozent oder mehr an einem als sensibel eingestuften Unternehmen erwerben wollen, müssen vorab die Zustimmung der französischen Regierung einholen. Betroffen sind insbesondere Branchen, die für die nationale Sicherheit und den Schutz kritischer Technologien von Bedeutung sind.

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Schutz vor opportunistischen Übernahmen

In dem Erlass wird ausdrücklich auf die Gefahr „opportunistischer Übernahmen" durch nicht-europäische Investoren verwiesen. Diese könnten französische Unternehmen mit Sitz im Ausland ins Visier nehmen, um an sicherheitsrelevante Technologien zu gelangen. Das Dekret nennt den Schutz von Unternehmen und Technologien, die für die Sicherheit des Landes entscheidend sind, als zentrales Ziel.

Der Schritt erfolgt laut Angaben der Regierung vor dem Hintergrund erheblicher geopolitischer Spannungen. Frankreich reagiert damit auf eine zunehmend angespannte internationale Lage, in der wirtschaftliche Abhängigkeiten strategisch genutzt werden können. Die Verschärfung der Investitionskontrolle ist Teil einer breiteren Bewegung in Europa, ausländische Beteiligungen an kritischen Branchen stärker zu überwachen.

Schnelle Entscheidung des Finanzministeriums

Um die Kapitalbeschaffung französischer Unternehmen an den Märkten nicht unnötig zu behindern, sieht das Dekret verbindliche Fristen vor. Das Finanzministerium muss innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung entscheiden, ob eine Transaktion eingehend geprüft wird. Diese Frist soll Investoren Planungssicherheit geben und gleichzeitig eine effektive Kontrolle gewährleisten.

Die Absenkung der Schwelle auf zehn Prozent dürfte insbesondere für ausländische Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union spürbare Auswirkungen haben. Auch passive Beteiligungen fallen künftig unter die Genehmigungspflicht, sofern sie die kritische Grenze erreichen. Bisher war eine solche Prüfung erst bei deutlich höheren Beteiligungen üblich.

Geopolitische Hintergründe

Analysten werten die Entscheidung als Reaktion auf wachsende Sicherheitsbedenken in Europa. Insbesondere Investitionen aus autoritären Staaten werden zunehmend skeptisch beäugt. Frankreich setzt mit dem Dekret ein Zeichen, dass es bei sicherheitsrelevanten Technologien keine Kompromisse eingehen will.

Die Regierung in Paris betont, dass die Verschärfung nicht gegen grundsätzlich willkommene ausländische Investitionen gerichtet sei, sondern allein dem Schutz der nationalen Sicherheit diene. Das Dekret schaffe einen klaren Rechtsrahmen, der sowohl Investoren als auch Unternehmen Sicherheit biete. In den kommenden Wochen dürften die ersten Entscheidungen des Finanzministeriums zeigen, wie strikt die neuen Regeln in der Praxis angewendet werden.

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