18 Prozent weniger Kinder in Obhut genommen: Rückgang um 12.600 Fälle
18% weniger Kinder in Obhut genommen – Rückgang um 12.600

Im Jahr 2025 sind in Deutschland rund 56.900 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen worden. Das ist ein Rückgang um 12.600 Fälle oder 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Bereits 2024 hatte es einen Rückgang von sieben Prozent gegeben, sodass die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken ist. Zuvor war die Zahl drei Jahre in Folge gestiegen.

Weniger unbegleitete Einreisen als Hauptgrund

Den stärksten Einfluss auf den Rückgang hatte die Entwicklung bei den unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Im Jahr 2025 wurden 16.500 vorläufige oder reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen registriert – nicht einmal halb so viele wie mit 30.800 im Vorjahr. Rund jede zweite Schutzmaßnahme (rund 50 Prozent) erfolgte wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung. In 29 Prozent der Fälle lag eine unbegleitete Einreise zugrunde, weitere 18 Prozent kamen durch Selbstmeldungen der Minderjährigen zustande.

Häufigste Anlässe: Überforderung der Eltern und Vernachlässigung

Die häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme waren mit 32 Prozent die Überforderung der Eltern, gefolgt von unbegleiteten Einreisen (29 Prozent) und Vernachlässigung (16 Prozent). Körperliche Misshandlungen machten 15 Prozent der Fälle aus, psychische Misshandlungen 11 Prozent. Trotz des Rückgangs insgesamt stiegen die Fallzahlen bei körperlicher Misshandlung um 1.114 auf 8.535 und bei psychischer Misshandlung um 941 auf 6.260 – letztere sind damit das sechste Jahr in Folge angestiegen.

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Mädchen besonders betroffen bei Misshandlungen

Bei den Misshandlungen waren Mädchen überproportional vertreten. Bei körperlichen Misshandlungen lag ihr Anteil bei 65 Prozent, bei psychischen bei 62 Prozent – während der Anteil der Mädchen an der minderjährigen Bevölkerung im Jahr 2025 bei knapp 49 Prozent lag. Die genauen Ursachen für die geschlechtsspezifischen Unterschiede nannte das Bundesamt nicht.

Lebenssituation vor und nach der Inobhutnahme

Vor der Schutzmaßnahme lebten 59 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, 20 Prozent in einer Einrichtung. Bei den übrigen war der Aufenthalt unbekannt oder sie hatten keine feste Unterkunft. Nach der Inobhutnahme kehrte rund ein Viertel der Minderjährigen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück, während 44 Prozent an einem neuen Ort untergebracht wurden. In den restlichen Fällen endete die Maßnahme etwa durch Ausreißen oder Zuständigkeitswechsel. Während einer Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien oder Jugendheimen versorgt, das Jugendamt übernimmt das Sorgerecht und kann notwendige Rechtshandlungen wie Asylanträge einleiten.

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