Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um die Öffnung von Geschäften an Sonntagen zu erleichtern. DIHK-Präsident Peter Adrian erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die aktuelle Rechtslage sei nicht mehr zeitgemäß und müsse dauerhaft geklärt werden.
Hintergrund: Sonntagsruhe im Grundgesetz
In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Konkrete Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz des Bundes festgelegt, variieren jedoch in den Bundesländern durch eigene Landesgesetze. Es gibt eine Höchstzahl von verkaufsoffenen Sonntagen, die an einen bestimmten Anlass geknüpft sein müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 in einem Urteil auf die Weimarer Reichsverfassung Bezug genommen, die von der „seelischen Erhebung“ am Sonntag spricht. Adrian bezeichnete diese Formulierung als nicht mehr zeitgemäß: „Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären.“
Forderung nach Liberalisierung
Adrian sprach sich für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“
Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere Länder zeigten, dass es funktioniere.
Unterstützung aus der Politik
Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Bundestags, Christian von Stetten (CDU), für eine Lockerung der Sonntagsöffnungszeiten geworben. Die Forderung des DIHK steht im Kontext einer Debatte über die Modernisierung des Ladenschlussrechts, die seit Jahren geführt wird. Befürworter argumentieren mit den veränderten Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher und der Konkurrenz durch den Online-Handel. Gegner verweisen auf den Schutz der Sonntagsruhe und die Rechte der Arbeitnehmer.



