127 Millionen Euro futsch: Krankenkassen verspekulieren Beitragsgelder
127 Mio. Euro futsch: Kassen verspekulieren Beitragsgelder

Ein Immobilienfonds hat bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu einem Millionenloch geführt. Nach Recherchen des „Handelsblatts“ belaufen sich die möglichen Verluste inzwischen auf mindestens 127 Millionen Euro – mit steigender Tendenz. Betroffen sind unter anderem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die BKK Gildemeister Seidensticker sowie die Kaufmännische Krankenkasse. Mehrere Einrichtungen haben Klage eingereicht.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Fondsberater

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat beim Landgericht Frankfurt Schadenersatzklage erhoben. Ihr droht ein Verlust von bis zu 44 Millionen Euro. Beklagt werden die Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe, deren Fondsdienstleister sowie der Schweizer Fondsberater Verius Capital. Auch die BKK Gildemeister Seidensticker aus Bielefeld hat sich der Klage angeschlossen; ihr Schaden beträgt rund sechs Millionen Euro. Bereits Ende Juni war bekannt geworden, dass die Kaufmännische Krankenkasse, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen insgesamt 77 Millionen Euro Schadenersatz fordern.

Immobilienkrise als Auslöser

Im Zentrum steht der Immobilienfinanzierungsfonds Verius, in den professionelle Anleger direkt und indirekt mindestens 1,2 Milliarden Euro investierten. Das Geld floss als hoch verzinste Darlehen an Projektentwickler auf dem deutschen Immobilienmarkt. Mit dem Einbruch der Immobilienbranche gerieten zahlreiche Projekte ins Wanken; viele Entwickler konnten ihre Kredite nicht mehr bedienen. Der Fonds wurde bereits 2022 eingefroren. Anleger rechnen laut „Handelsblatt“ damit, dass mindestens 96 Prozent des Fondsvermögens verloren gehen könnten – ein möglicher Schaden von weit über einer Milliarde Euro.

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Strenge Regeln für Kassenanlagen

Für gesetzliche Krankenkassen gelten bei Geldanlagen besonders strenge Regeln. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Kassen ihr Geld nur so anlegen dürfen, dass ein Verlust praktisch ausgeschlossen ist. Das Investment wurde offenbar durch eine komplexe Anleihekonstruktion über eine Luxemburger Zweckgesellschaft möglich. Die Wertpapiere erhielten eine gute Bewertung („Investment Grade“) der Ratingagentur Creditreform und galten offiziell als solide. Heute droht dennoch der komplette Verlust. Das Bundesamt für Soziale Sicherung, das die gesetzlichen Krankenkassen überwacht, verweist auf die Eigenverantwortung der Kassen. Diese müssten ihre Anlagen weder genehmigen lassen noch melden.

Auswirkungen auf Versicherte

Die Verluste könnten langfristig die Beitragssätze der betroffenen Kassen belasten. Zwar sind die Anlagen nicht beitragsfinanziert, sondern stammen aus Rücklagen, doch mindern sie die finanzielle Stabilität. Die Klagen zielen darauf ab, die Verluste von den Verantwortlichen zurückzufordern. Ob dies gelingt, ist offen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Aufsicht und zu Anlagerichtlinien von Sozialversicherungsträgern auf.

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