Das Bundesarbeitsministerium verspricht, die Wirtschaft pro Jahr um Bürokratiekosten von letztlich einer Milliarde Euro zu entlasten – allein bei den Regeln zum Arbeitsschutz. Dies zeigen die Pläne aus dem Haus von Ministerin Bärbel Bas (SPD), die das Kabinett am morgigen Mittwoch auf den Weg bringen soll.
Weniger Prüfung elektrischer Geräte und Sicherheitsbeauftragte
Reduziert werden sollen die Anforderungen an Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, und die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle sämtlicher Elektrogeräte. Das umfangreichste Vorhaben im Arbeitsministerium ist der Abbau der Pflichten zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dies soll nur noch bei Gefährdungspotenzial vorgeschrieben sein.
Bisher müssen elektrische Geräte – von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage – nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Büros alle zwei Jahre und in Werkstätten jährlich auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft und mit entsprechenden Aufklebern versehen werden. Das sorgt in den Betrieben für immensen Aufwand und Ärger, weil es dort oftmals als vollkommen überflüssig angesehen wird.
Angekündigt hatte Bas die Maßnahme beim „Tag des Familienunternehmens“ Mitte Juni: „Sie haben doch sicher eine Kaffeemaschine im Betrieb und kennen diese Kleber, die da drauf müssen?“, fragte sie da die anwesenden Familienunternehmer. Und versprach: „Das kommt weg.“ Unternehmer waren darüber sichtbar erleichtert. Allein mit dieser Maßnahme könnten Wirtschaft und Verwaltung etwa 720 Millionen Euro jährlich einsparen, schätzen Experten im Arbeitsministerium.
Erleichterungen bei Sicherheitsbeauftragten
Der zweite Block sind Erleichterungen bei der Pflicht, Sicherheitsbeauftragte im Betrieb zu benennen. Diese wurden bereits Ende Mai im Bundestag beschlossen. Danach müssen Betriebe, in denen es keine besonderen Gefährdungen gibt, nun erst ab 50 statt früher 20 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern reicht dafür nun eine Person aus. Dadurch würden etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen. Die damit verbundenen Einsparungen in der Wirtschaft beziffert das Ministerium auf rund 135 Millionen Euro.
50 Millionen Euro soll die Modernisierung der Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung und ihre Digitalisierung und Vereinfachung einsparen. Wegfallen soll auch die behördliche Erlaubnis vor der Errichtung von überwachungsbedürftigen Anlagen. Solche Anlagen müssen generell kontrolliert werden, bevor sie benutzt werden. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis vor der Errichtung erforderlich. Das soll abgeschafft werden. Die Kostenersparnis für die Wirtschaft betrage circa 4,6 Millionen Euro.
Druck aus der Wirtschaft und DIHK-Forderungen
Der Druck aus der Wirtschaft ist enorm. In einer Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) nennen 45 Prozent der Unternehmen Bürokratie als ihre größte Herausforderung. Nach einer Studie des Instituts Ifo und der IHK München entgehen Deutschland durch überbordende Bürokratie jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung – das sind fast drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
„Dass die Bundesregierung hier jetzt einen Schwerpunkt setzt, ist richtig und überfällig“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov im Vorfeld des Entlastungskabinetts. Sie mahnte zugleich, dass die Belastung zusammengefasst eher größer werde: Vor allem im Umweltbereich entstünden neue Lasten, etwa durch das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur, die EU-Verpackungsverordnung oder die EU-Entwaldungsverordnung.
Gleichwohl könne das Paket „der Startschuss für die lange erhoffte Bürokratiewende sein, wenn den Ankündigungen jetzt Taten folgen“. Da beim Bürokratieabbau in der Vergangenheit zu viel versprochen und zu wenig umgesetzt worden sei, seien in der Tat nun „schnelle, wirksame Entlastungen möglich“, sagte die DIHK-Chefin.
Beweislastumkehr und Genehmigungsverfahren
Am wichtigsten sei ein radikaler Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Der Schlüssel dazu sei die geplante Beweislastumkehr. Danach muss künftig die Verwaltung begründen, warum ein Bericht nötig ist. Damit das wirke, müsse das Prinzip aber „in einem eigenen Gesetz verankert werden“, sagte Melnikov. Vorbild seien einzelne Länder: In Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahresende alle Berichtspflichten wegfallen, sofern ihre Notwendigkeit nicht bis dahin begründet und per Rechtsverordnung festgelegt wird. Sachsen plant den gleichen Schritt zum 1. Mai 2027, Baden-Württemberg arbeitet an einem vergleichbaren Modell.
Ebenso wichtig ist dem DIHK die versprochene Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. „Sie darf nicht erst Ende 2027 greifen, die Wirtschaft braucht das Tempo jetzt“, sagte Melnikov. Wachstum entstehe nur, wenn Unternehmen endlich wieder schneller agieren und investieren könnten.
Europäische Vorgaben und nationale Übererfüllung
Generell sei die Regeldichte auch deshalb weiter gestiegen, „weil europäische Vorgaben in Deutschland nicht eins zu eins umgesetzt, sondern durch nationale Zusatzregelungen übererfüllt wurden“, sagte sie. Neben den nationalen Entlastungen müsse sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, „die Flut immer neuer Belastungen wirksam einzudämmen“.
Die von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Entlastungskabinett“ angekündigte Ministerrunde will daneben den umfangreichen Abbau von Bürokratie im Bereich des Digital- und des Gesundheitsministeriums beschließen. Dabei soll es vor allem auch um die Abschaffung von Berichtspflichten gehen. Geplant ist eine Generalklausel, wonach nur noch die Berichte bleiben sollen, die explizit erneut durch Verordnungen zur Pflicht erklärt werden.



