Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags nicht durch Hinweise auf Alternativen wie eine Vertragspause erschwert werden darf. Die Bestätigungsseite müsse frei von ablenkenden Informationen sein, so der I. Zivilsenat in Karlsruhe (Az.: I ZR 200/25).
Hintergrund des Rechtsstreits
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen, nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland. FitX hatte Kunden nach dem Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kündigen“ auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, auf der prominent auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen.
Der VZBV sah darin einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Laut Gesetz müssen Kündigungsschaltflächen und Bestätigungsseiten „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“. Der Hinweis auf die Pause lenke vom eigentlichen Kündigungsvorgang ab und erschwere ihn unnötig.
Vorinstanzliche Entscheidung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 abgewiesen. Die Richter argumentierten, dass die Bestätigungsseite zwar unkompliziert und ohne besonderen Aufwand bedienbar sein müsse. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufzuzeigen. Der Hinweis auf die Pausierungsmöglichkeit sei nicht aufdringlich und lenke Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ab.
Der VZBV legte gegen dieses Urteil Revision beim BGH ein – mit Erfolg. Der erste Senat hob das Urteil aus Düsseldorf auf und verurteilte FitX zur Unterlassung. „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung“, stellte der Senat klar. Damit werde dem Sinn und Zweck der Vorschrift Rechnung getragen: eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen.
Reaktionen und Auswirkungen
Eine FitX-Sprecherin hatte vor der mündlichen Verhandlung am BGH im Mai erklärt, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“
Der VZBV begrüßte das Urteil. „Verbraucher müssen Verträge im Internet genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Ablenkende Zusatzinformationen auf der Bestätigungsseite sind unzulässig“, sagte ein Sprecher. Das Urteil betrifft nicht nur Fitnessstudios, sondern alle Unternehmen, die Online-Kündigungen anbieten. Sie müssen sicherstellen, dass die Bestätigungsseite ausschließlich der Kündigung dient und keine werblichen oder informativen Elemente enthält, die vom Kündigungsprozess ablenken könnten.



