EU-Staaten geben grünes Licht für reformierte Fluggastrechte
Die EU-Länder haben in Brüssel nach jahrelangem Stillstand die Reform der Fluggastrechte endgültig beschlossen. Ab Mitte 2027 sollen Reisende bei verspäteten oder gestrichenen Flügen ihre Rechte leichter geltend machen können. Fluggesellschaften können die neuen Regeln bereits früher umsetzen. Die Reform zielt darauf ab, die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen zu vereinfachen und die Transparenz für Passagiere zu erhöhen.
Entschädigung bei Verspätung: Drei-Stunden-Regel bleibt
Besonders umstritten waren die Regeln für Verspätungen. Ursprünglich wollten die EU-Staaten eine Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung und geringere Beträge einführen. Beschlossen wurde jedoch, dass die Bedingungen im Wesentlichen gleichbleiben: Reisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Die Beträge sind gestaffelt nach Entfernung: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern, sofern der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet. Diese Schwellen gelten auch bei Flugstreichungen, wenn diese weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften künftig etwa Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass diese Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.
Neue Informationspflichten und Fristen
Neu ist, dass Airlines Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte und deren Geltendmachung informieren müssen. Reisende haben dann neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder begründen, warum keine Entschädigung gezahlt wird. Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solche Ansprüche geltend. Ein Ziel der Reform ist es, die Beantragung zu erleichtern.
Weitere Verbesserungen für Fluggäste
Die Reform bringt zahlreiche weitere Neuerungen: Bei der Buchung müssen Fluganbieter künftig standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck anzeigen, um den Preisvergleich zu erleichtern. Kinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Gebühren für die Sitzplatzreservierung anfallen. Dies gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen kostenlos korrigieren und Boardingpässe für eingecheckte Gäste ohne Extragebühr ausdrucken.
Betreuungsleistungen bei Störungen
Bei Störungen werden die Ansprüche klarer formuliert: Nach zwei Stunden Wartezeit gibt es Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine weitere Mahlzeit (maximal drei pro Tag). Zudem haben Passagiere Anspruch auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Bei notwendigen Übernachtungen müssen Airlines ein kostenloses Hotel sowie den Transfer vom und zum Flughafen stellen. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen suchen und später eine Erstattung beantragen.
Recht auf anderweitige Beförderung
Bei Problemen haben Fluggäste in vielen Fällen ein Recht auf anderweitige Beförderung, etwa zu einem anderen Flughafen in der Nähe des Zielorts, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder per Bahn. Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – so dürfen Passagiere, die einen Direktflug gebucht haben, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Airline muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt – bei günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Reisetag kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
Downgrade und No-show
Wer in eine schlechtere Flugklasse versetzt wird (Downgrade), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen, gestaffelt nach Flugpreis und Entfernung. Bei Kombi-Buchungen von Hin- und Rückflug dürfen Passagiere auch dann den Rückflug antreten, wenn sie den Hinflug oder Teile davon nicht angetreten haben (No-show), ohne dass eine Extragebühr anfällt. Dies ist relevant, da es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere bewusst einen Teil nicht antreten – oder ungewollt verpassen.
Geltungsbereich und EU-Siegel
Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.
Parallelreform der Reiserechte
Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Diese müssen noch formell bestätigt werden und sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie die Fluggastrechte-Reform. Vorgesehen ist unter anderem ein einheitliches Formular für Entschädigungs- oder Erstattungsanträge. Unternehmen können aber weiterhin eigene Formulare oder Apps nutzen. Bei Annullierungen erhalten Passagiere ihr Geld vollständig zurück, einschließlich Vermittlungsgebühren – ausgenommen sind lokale Reisebüros, die zu Beginn der Buchung klar über diese Regelung informieren.



