Am Montag, dem 13. Juli 2026, legen Beschäftigte an elf deutschen Flughäfen die Arbeit nieder. Die Gewerkschaft Verdi hat zu dem Streik aufgerufen. Für Reisende bedeutet das massive Einschränkungen: Zahlreiche Flüge fallen aus oder verspäten sich. Betroffene Passagiere fragen sich nun, welche Rechte sie haben und ob ihnen eine Entschädigung zusteht.
Entschädigung bei Streiks: Grundsätzlich ja, aber mit Ausnahmen
Grundsätzlich gilt die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004). Danach haben Passagiere bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2018, dass dieser Anspruch auch bei Streiks besteht – sofern die Airline für den Streik verantwortlich ist.
Der Haken: Der aktuelle Streik betrifft die Bodenverkehrsdienste, nicht das Personal der Airlines. Solche „betriebsfremden Streiks“ liegen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften. Daher sind diese in der Regel nicht zu einer Entschädigung verpflichtet.
Ersatzbeförderung und Erstattung: Was Airlines leisten müssen
Auch bei betriebsfremden Streiks müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren eine zumutbare Alternative anbieten. Dazu gehört ein Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises. Bei Inlandsflügen bieten Airlines oft ein Bahnticket als Ersatz an. Wichtig: Passagiere sollten nicht eigenmächtig umbuchen oder auf die Bahn ausweichen, da sie sonst auf den Mehrkosten sitzen bleiben könnten.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Wurde der Flug separat gebucht, müssen sich Reisende direkt an die Airline wenden. „Es ist ratsam, sich den Grund für die Verspätung oder Annullierung schriftlich geben zu lassen“, empfehlen die Experten von Flightright.
Kulanz und individuelle Prüfung
Manche Airlines zeigen sich kulant und bieten auch bei betriebsfremden Streiks Entschädigungen oder Ersatz an. „Dazu sind sie aber nicht verpflichtet“, betont Finanztip. Betroffene sollten dennoch ihre Ansprüche prüfen, da es auf den Einzelfall ankommt. Flightright rät, alle Belege für Versorgungsleistungen wie Hotelübernachtungen oder Mietwagen aufzubewahren.
Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke
Wenn ein Entschädigungsanspruch besteht – etwa bei einem Streik des Airline-Personals – richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke bis 1.500 km: 250 Euro
- Mittelstrecke bis 3.500 km: 400 Euro
- Langstrecke ab 3.500 km: 600 Euro
Unabhängig davon müssen Airlines oder Reiseveranstalter die Passagiere schnellstmöglich über den Ausfall informieren und eine Alternative anbieten.
Online-Tools helfen bei der Prüfung
Ob einem Passagier eine Entschädigung zusteht, lässt sich leicht mit Online-Rechnern überprüfen. Portale wie Flightright, die Verbraucherzentrale oder Finanztip bieten kostenlose Tools an. Nach Eingabe der Flugdaten erhalten Nutzer eine erste Einschätzung ihrer Rechte.



