Homeoffice-Pauschale 2025: Bis zu 1.260 Euro Steuerersparnis
Homeoffice-Pauschale 2025: 1.260 Euro Steuerersparnis

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen. Für das Steuerjahr 2025 beträgt die Pauschale sechs Euro pro Tag für maximal 210 Arbeitstage, also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Im Vergleich zu früheren Jahren ist dies eine deutliche Erhöhung: Bis 2022 lag die Obergrenze bei 600 Euro.

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

Um die Pauschale nutzen zu können, müssen Sie an den betreffenden Tagen tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Wichtig: Wenn Ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen Sie für dieselben Tage keine Fahrten ins Büro als Werbungskosten ansetzen. Ausnahmen gelten für Lehrer, die dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte haben, sowie für Arbeitnehmer, die zusätzlich zu einer Auswärtstätigkeit überwiegend im Homeoffice arbeiten – hier ist erstmals eine doppelte Absetzung möglich.

Wer profitiert von der Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich vor allem für diejenigen, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen. Allerdings wird sie in die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (2025) eingerechnet. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Pauschale steuermindernd aus. Werbungskosten umfassen unter anderem Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer oder Schreibwaren sowie Fahrtkosten. Für Fahrten zur Arbeit gilt 2025 die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ab dem Steuerjahr 2026 gilt einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

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Eintragung in der Steuererklärung

Die Angaben zur Homeoffice-Pauschale tragen Sie in der Anlage N, Zeilen 61/62, unter „Homeoffice-Pauschale“ ein. Dort geben Sie die Anzahl der Tage an, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Beachten Sie: Die Pauschale kann nur einmal pro Tag geltend gemacht werden, auch wenn Sie mehrere Jobs ausüben.

Laut dem Handelsblatt profitieren vor allem Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz im Büro von der Regelung. „Die Homeoffice-Pauschale ist eine einfache Möglichkeit, die Mehrkosten für Strom, Internet und Heizung steuerlich abzusetzen“, erklärt ein Steuerexperte. Wer hingegen ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann die tatsächlichen Kosten absetzen, was oft günstiger ist.

Der Artikel wurde am 8. Juli 2026 aktualisiert und folgt den redaktionellen Standards des Handelsblatts.

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