Kleingarten vs. Erholungsgarten: Welcher Garten passt zu Ihnen?
Kleingarten oder Erholungsgarten: Der große Vergleich

Wer sich einen Garten pachten möchte, stößt schnell auf die Begriffe Kleingarten und Erholungsgarten. Oft werden sie gleichgesetzt, tatsächlich unterscheiden sie sich aber vor allem rechtlich, bei der Nutzung und den Pflichten. Beide bieten grüne Rückzugsorte, doch die Rahmenbedingungen könnten unterschiedlicher kaum sein.

Klare Regeln in Kleingärten

Ein Klein- bzw. Schrebergarten ist ein gepachtetes Grundstück innerhalb einer Kleingartenanlage, die meist von einem Verein verwaltet wird. Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz, erklärt myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer). Ein Kleingarten darf höchstens 400 Quadratmeter groß sein. Wer ihn pachtet, muss Vereinsmitglied werden. Eine vorhandene Laube wird meist vom Vorpächter abgekauft werden.

Rechte und Pflichten im Kleingarten

Für Kleingärten gelten feste Vorgaben. Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Die Laube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und nicht dauerhaft bewohnt werden. Die Ernte ist ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Außerdem müssen Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft getrennt gekündigt werden. Dafür sind die Pachtkosten meist vergleichsweise niedrig, da sie gesetzlich gedeckelt sind.

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Erholungsgarten bedeutet mehr Freiheit

Ein Erholungsgarten dient in erster Linie der Freizeit und unterliegt nicht dem Bundeskleingartengesetz. Deshalb können Größe, Rechte und Pflichten je nach Eigentümer unterschiedlich geregelt sein. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich, Vorgaben zur Bepflanzung gibt es meist kaum. Auch ein Wochenendhaus kann – abhängig vom Baurecht – möglich sein. Allerdings sind die Pachtkosten häufig höher, da sie nicht gesetzlich begrenzt werden. Zudem sind die Kündigungsfristen oft flexibler.

Welcher Garten passt zu Ihnen?

Wer gemeinschaftliches Gärtnern schätzt und sich an feste Regeln halten möchte, ist im Kleingarten gut aufgehoben. Wer dagegen mehr Freiheiten bei Gestaltung und Nutzung sucht, findet diese eher im Erholungsgarten. Vor allem in Großstädten sind Kleingärten begehrt. Oft muss man auf Wartelisten Geduld haben. Ansprechpartner sind die örtlichen Kleingartenvereine oder die Landesverbände des Bundesverbands der Kleingartenvereine. Ein Erholungsgarten lässt sich dagegen häufig direkt beim Grundstückseigentümer oder über private Anzeigen finden.

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