Die Wirtschaftsauskunftei Schufa speichert mehr Finanzdaten über Verbraucher in Deutschland, als den meisten bewusst ist. Nach Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ betreibt das Unternehmen in Wiesbaden neben seiner offiziellen Datenbank eine zweite Sammlung „historischer Daten“ über teils weit zurückliegende Zahlungsvorgänge von Millionen Menschen.
Schufa-Scores entscheiden über Verträge
Die Schufa-Bewertungen (Scores) entscheiden im Alltag mit darüber, ob jemand einen Kredit bekommt, einen Handyvertrag erhält oder eine Wohnung anmieten kann. Seit März dieses Jahres hat die Schufa eine neue Berechnungsmethode mit zwölf Kriterien gestartet. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind und wie der Status bei Krediten ist. Verbraucher können diese Scores kostenlos einsehen. Gegen frühere Berechnungsverfahren sind noch Prozesse beim Bundesgerichtshof anhängig.
Historische Daten für Testzwecke?
Die Schufa bestätigte, dass sie neben diesen aktuellen Score-Daten weitere, „historische“ Zahlungsdaten vorhält. Diese Werte würden benötigt, um neue Verfahren zur Risikoberechnung beispielsweise bei Banken abzusichern und zu überprüfen. Die Vergleichstests fänden ausschließlich bei der Bankenaufsicht Bafin statt, sodass die Datendetails nicht an die Auftraggeber gehen könnten. Der Umgang mit den Daten sei strikt auf Test- und Kontrollzwecke beschränkt.
Zweifel beim Verbraucherschutz
Genau daran zweifelt Claudio Zeitz-Brandmeyer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Laut „tagesschau.de“ sagte er: „Weil es für die Unternehmen, die diese Daten bekommen, sehr verlockend ist, diese Daten nicht nur für Testzwecke zu verwenden, sondern sie auch tatsächlich beispielsweise für Kreditentscheidungen heranzuziehen.“
Die Schufa vertritt die Ansicht, dass sie die historischen Daten zu den genannten Zwecken verwenden darf. Dazu zitiert sie den Datenschutzexperten Tim Wybitul: „Die Vorwürfe gegen die Schufa treffen nicht zu. Daten sind zu löschen, wenn sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr benötigt werden. Allerdings dienen die Tests der Überprüfung der Richtigkeit der Scores. Das ist ein wichtiger und legitimer Zweck.“
Der Hessische Datenschutzbeauftragte lehnte eine Stellungnahme unter Hinweis auf das laufende Verfahren ab.
Mehr: „Angemessenes Niveau“ – Nagel ist für eine Zinspause im Juli dpa Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts.



