Steuererklärung 2025: So setzen Sie Werbungskosten erfolgreich ab
Werbungskosten absetzen: So sparen Sie bei der Steuer (14.07.2026)

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch einen Werbungskostenpauschalbetrag von 1230 Euro pro Jahr. Wer jedoch höhere Ausgaben nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Im Schnitt bekamen Steuerzahler 2021 rund 1172 Euro vom Finanzamt zurück, wie das Statistische Bundesamt ermittelte.

Werbungskostenpauschale und typische Ausgaben

Die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro wird bei allen Angestellten pauschal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, lohnt sich der Einzelnachweis. Zu den klassischen Werbungskosten zählen Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings besteht auf Pauschalen kein Rechtsanspruch, daher sollten Belege stets aufbewahrt werden.

Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände sowie Versicherungen für berufliche Risiken – etwa die Berufshaftpflicht für Steuerberater oder Hebammen – sind ebenfalls absetzbar.

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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Wer zu Hause arbeitet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und werden sofort abgeschrieben. Teurere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden – bei Möbeln beträgt diese laut Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 13 Jahre. Auch alte, privat genutzte Möbel können umgewidmet werden: Der Restwert wird anteilig über die verbleibende Nutzungsdauer abgesetzt.

Für das Arbeitszimmer selbst gibt es zwei Optionen: Entweder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten oder die Pauschale von 1260 Euro pro Jahr, sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Alternativ kann die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1260 Euro) genutzt werden.

Pendlerpauschale und Unfallkosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche werden üblicherweise 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt. Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Tage entsprechend kürzen. Die Pauschale deckt Sprit, Reparatur und Wartung ab – nicht jedoch Unfallkosten. „Werden die Reparaturkosten von keiner Versicherung getragen, dürfen Sie sie zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen“, so die VLH. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Seminaren oder Betriebsveranstaltungen sind berücksichtigt.

Die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, auch zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Ein steuerfreies Jobticket vom Chef mindert jedoch die Pauschale.

Dienstreisen und Fortbildungen

Bei Dienstreisen sind Verpflegungsmehraufwendungen absetzbar: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden und 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine Erstattung leistet. Fortbildungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Dazu zählen Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Wird die Fortbildung mit einem privaten Urlaub verbunden, müssen die Kosten aufgeteilt werden.

Bewerbungskosten sind ebenfalls absetzbar: pro Bewerbungsmappe per Post pauschal 8,50 Euro, per E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und verlangen als Nachweis eine Einladung oder Absage“, erklärt die VLH.

Arbeitskleidung und Reinigung

Kosten für Berufskleidung, bei der eine private Nutzung ausgeschlossen ist – wie Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung – sind absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden: pro Waschmaschinenladung mit 95 Grad bis 77 Cent, mit Pflegeleicht-Programm bis 88 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent und fürs Bügeln maximal sieben Cent.

Bis zu 110 Euro jährlich verlangen die meisten Finanzämter keine Belege – diese Grenze umfasst Arbeitsmittel und Arbeitskleidung.

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Doppelte Haushaltsführung und Umzug

Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel für die Zweitwohnung können laut Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/17) in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an.

Ein Umzug aus beruflichen Gründen – etwa neuer Arbeitsplatz oder Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine Stunde – ermöglicht den Abzug von Transportkosten, doppelter Miete, Maklergebühren und Wohnungssuche. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: 964 Euro ab März 2024, für jede weitere Person 643 Euro. Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht, kann 193 Euro geltend machen.

Nachhilfekosten für Kinder, die aufgrund des Umzugs nötig werden, sind bis zu 1286 Euro absetzbar. Höhere individuelle Kosten können ebenfalls eingereicht werden, sofern Belege vorliegen.