Der Sicherheitsdienst der Europa Passage in Hamburg hat am Samstag während des Christopher Street Day (CSD) mehreren Menschen mit Regenbogenflaggen den Zutritt zu dem Einkaufszentrum verweigert. Die Hamburger Polizei bestätigte auf Anfrage, dass an zwei Seiteneingängen der Passage in der Innenstadt wiederholt Personen abgewiesen wurden, die „mit sichtbaren Regenbogenflaggen“ in das Gebäude wollten. Die Betroffenen seien aufgefordert worden, ihre Flaggen einzurollen oder so zu tragen, dass sie nicht sichtbar sind.
Die Polizei wurde eigenen Angaben zufolge am Samstag „mehrfach aufgrund von Streitigkeiten beim Eintritt in die Einkaufspassage“ gerufen. Den eingesetzten Beamten habe der Sicherheitsdienst mitgeteilt, dass er mit der Maßnahme das Hausrecht ausübe. Nach dem „letzten Einschreiten der Polizei“ sei die Praxis jedoch eingestellt worden, hieß es.
Polizei bestätigt Vorfall – Sicherheitsdienst beruft sich auf Hausrecht
Wie viele Menschen an den Seiteneingängen abgewiesen wurden, teilte die Polizei am Sonntag zunächst nicht mit. Auch blieb offen, ob wegen der Vorfälle Ermittlungen aufgenommen wurden. Unklar war zudem, gegen welche konkrete Regelung des Hausrechts die Betroffenen verstoßen haben sollten und warum die Sicherheitskräfte nach dem Anrücken der Polizei die Maßnahme offenbar einstellten.
Das Center Management der Europa Passage reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Telefonisch hieß es am Wochenende, das Management sei außerhalb der Geschäftszeiten nicht erreichbar. Auch die Pressestelle der ECE Marketplaces GmbH & Co. KG, die das Einkaufszentrum betreibt, meldete sich bis zum Sonntag nicht. Zuerst hatte die „Hamburger Morgenpost“ über die Vorfälle berichtet.
Hausrecht und Diskriminierungsschutz
In Deutschland ist das Hausrecht ein weitreichendes Instrument für Eigentümer und Betreiber. Grundsätzlich dürfen sie selbst bestimmen, wen sie in ihre Räumlichkeiten lassen. Allerdings darf das Hausrecht nicht diskriminierend angewendet werden. Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und die Menschenwürde setzen Grenzen – etwa bei ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Identität. Ob allein das Zeigen einer Regenbogenflagge einen Hausverweis rechtfertigt, ist rechtlich höchst zweifelhaft. Die Umstände des Vorfalls müssten im Zweifel von einem Gericht bewertet werden, falls Betroffene klagen.
Ein Einkaufszentrum mitten in der Demonstrationsroute
Die Europa Passage liegt in der Hamburger Innenstadt und ist eines der größten Einkaufszentren der Stadt. Am Samstag führte die Route des CSD-Umzugs direkt an der Passage vorbei. Ausgerechnet dort wurden Menschen mit Regenbogenflaggen am Betreten gehindert – einem Symbol, das weltweit für queere Sichtbarkeit und Akzeptanz steht. Der Vorfall wirft Fragen auf, ob das Vorgehen des Sicherheitsdienstes mit dem Hausrecht zu rechtfertigen ist oder ob es sich um eine unzulässige Diskriminierung handelt.
Der Christopher Street Day erinnert an die Aufstände von Stonewall in New York im Jahr 1969, als sich queere Menschen erstmals gewaltsam gegen Polizeiwillkür zur Wehr setzten. In Hamburg wird der CSD seit Jahrzehnten gefeiert, und die Regenbogenflagge ist dabei allgegenwärtig. Umso überraschender wirkt die Entscheidung des Sicherheitsdienstes, gerade diese Flagge zum Anlass zu nehmen, um den Zugang zu verweigern.
Rekordbeteiligung nach tödlichem Anschlag in Berlin
Die Vorfälle überschatteten eine Demonstration, die so groß war wie nie zuvor. Nach übereinstimmenden Angaben von Veranstaltern und Polizei kamen am Samstag rund 300.000 Menschen zum CSD nach Hamburg. Die Stimmung war geprägt von Trauer und Trotz – nur eine Woche zuvor hatte ein tödlicher Anschlag den Berliner CSD erschüttert. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ setzten die Teilnehmenden ein Zeichen gegen Queerfeindlichkeit und Gewalt.
Umso brisanter ist der Umgang mit den Regenbogenflaggen an der Europa Passage. Ausgerechnet an einem Tag, an dem Hunderttausende für Akzeptanz und gegen Diskriminierung auf die Straße gehen, wurden Menschen wegen eines Symbols der queeren Gemeinschaft abgewiesen. Die Polizei betonte, dass die Praxis nach ihrem letzten Einschreiten eingestellt wurde. Ob der Sicherheitsdienst künftig auf solche Maßnahmen verzichtet, bleibt offen – ebenso wie die Frage, ob es rechtliche Konsequenzen gibt.



