In Königsbrunn haben Unbekannte eine Trafostation mit Graffiti besprüht und dabei einen Sachschaden von rund 300 Euro verursacht. Die Tat wurde offenbar erst bemerkt, als Anwohner die bunte Bemalung an dem technischen Bauwerk entdeckten. Über den Tatzeitraum liegen bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Beseitigung ist aufwendig
Die Reinigung einer mit Farbe besprühten Trafostation ist meist nicht mit einfachem Abwaschen getan. Je nach Art der Farbe müssen spezielle Mittel aufgetragen werden, oft sind mehrere Arbeitsgänge erforderlich. Bei Trafostationen kommt hinzu, dass elektrische Anlagen nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften bearbeitet werden dürfen. Daher werden solche Arbeiten in der Regel von Fachfirmen durchgeführt. Die Kosten dafür übernimmt der Betreiber, im Schadensfall kann er versuchen, diese von den Tätern zurückzufordern.
Ob es sich bei den Tätern um Jugendliche handelt, die ihr Umfeld verschönern wollten, oder um vorsätzliche Sachbeschädigung, ist unklar. Die polizeilichen Ermittlungen sollen klären, wer für die Graffiti verantwortlich ist. Zeugen werden gebeten, sich zu melden.
Graffitis an Trafostationen sind kein Einzelfall
Immer wieder werden Trafostationen und Stromkästen in der Region zum Ziel von Sprayern. Die Motive reichen von einfachen Tags bis hin zu aufwendigen Bildern. Während einige die öffentlichen Flächen als Leinwand sehen, fürchten die Betreiber um die Funktionstüchtigkeit der Anlagen. Zudem wirken besprühte Kästen auf Anwohner und Passanten oft unschön und vermitteln einen verrufenen Eindruck des Ortes.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben einige Städte und Gemeinden bereits legale Graffiti-Flächen ausgewiesen. Dort können Sprayer ihrer Kreativität freien Lauf lassen, ohne dass Sachschaden entsteht. Ob ein solches Angebot auch in Königsbrunn eingerichtet wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Diskussion könnte durch den aktuellen Vorfall neue Impulse erhalten.
Sachbeschädigung ist eine Straftat
Das unbefugte Aufbringen von Graffiti erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Nach Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht. Das Gesetz sieht eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe vor. Wird der Schaden gering gehalten, kann das Verfahren jedoch eingestellt werden, wenn die Täter nicht ermittelt werden können oder das öffentliche Interesse an der Verfolgung fehlt.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer Hinweise auf die unbekannten Täter geben kann, wird gebeten, sich mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Prävention und Aufklärung
Damit es gar nicht erst zu solchen Schäden kommt, setzen viele Betreiber auf vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören etwa spezielle Beschichtungen, die ein Abperlen von Farbe ermöglichen, oder die Installation von Beleuchtung und Überwachungstechnik. Auch die Hinweisschilder an den Anlagen mit dem Hinweis auf Strafbarkeit können abschreckend wirken. Letztlich hilft aber nur die Aufklärung darüber, dass Schmierereien kein Kavaliersdelikt sind, sondern Kosten verursachen und im Ernstfall auch die Stromversorgung beeinträchtigen können.
Der Vorfall in Königsbrunn zeigt, wie schnell aus einem vermeintlichen Spaß ein Schaden entsteht, der für die Allgemeinheit Folgen hat. Die 300 Euro sind nur ein Teil der Rechnung – die Zeit für die Reparatur, der Aufwand der Ermittlungen und die bürokratischen Abläufe kommen hinzu. Ohne Hinweise aus der Bevölkerung werden die Täter wohl unerkannt bleiben.
Wer hat den Vorfall beobachtet? Die Polizei hofft auf Zeugen, die sich unter der Nummer der örtlichen Polizeiinspektion melden. Möglicherweise gibt es Videoaufnahmen aus dem Umfeld der Trafostation, die zur Aufklärung beitragen könnten. Die Beamten raten jedem, verdächtige Wahrnehmungen umgehend zu melden.



