Nach einem Tierschutz-Einsatz auf einer Schafweide im Unterallgäu hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Wie das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mitteilte, wurden am Donnerstag insgesamt 16 Schafe in einem schlechten Allgemeinzustand aufgefunden. Die Tiere wurden umgehend versorgt und in Obhut genommen.
Hinweis aus der Bevölkerung führte zu dem Einsatz
Ein aufmerksamer Bürger hatte die Beamten auf den Zustand der Tiere aufmerksam gemacht. Daraufhin rückten Polizei und Veterinäramt aus, um die Lage vor Ort zu prüfen. Die Schafe befanden sich auf einer Weide im Landkreis Unterallgäu, wie die Behörde weiter berichtete.
Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass mehrere Tiere sichtbar abgemagert waren und Anzeichen von Vernachlässigung zeigten. Der genaue Zustand der Tiere wird derzeit von einem Tierarzt dokumentiert. Die Ermittlungen richten sich nun gegen den oder die Verantwortlichen der Weide.
Veterinäramt übernimmt die weitere Betreuung
Die 16 Schafe wurden nach dem Einsatz zunächst tierärztlich versorgt. Das zuständige Veterinäramt hat die Obhut über die Tiere übernommen und wird sich um ihr weiteres Wohlergehen kümmern. Ob die Schafe auf der Weide verbleiben können oder anderweitig untergebracht werden müssen, ist noch unklar.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise auf die Haltung der Tiere geben können. Insbesondere wird geprüft, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob es weitere betroffene Tiere in der Umgebung gibt. Die Ermittlungen dauern an.
Hintergründe und rechtliche Schritte
Nach deutschem Tierschutzgesetz ist die Vernachlässigung von Tieren eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat. Wer Tiere nicht artgerecht hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im vorliegenden Fall wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
Die Beamten appellieren an alle Tierhalter, ihre Tiere regelmäßig zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten einen Tierarzt hinzuzuziehen. Auch die Bevölkerung ist gefragt: Wer Tierleid beobachtet, sollte dies umgehend bei der Polizei oder dem Veterinäramt melden.



