18-Jähriger in Aichach verurteilt: Hoher Schaden durch Graffitis
18-Jähriger in Aichach verurteilt: Graffiti-Schaden

Ein 18-jähriger Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ist am Amtsgericht Aichach wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt worden. Der Jugendliche hatte in den Monaten zuvor mit weiteren Tätern zahlreiche Graffitis an Hauswänden, Brücken und Bahnanlagen gesprüht. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den entstandenen Schaden auf mehr als 10.000 Euro. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Serie von Graffiti-Sprühereien aufgeklärt

Der Vorfall ereignete sich zwischen Januar und März dieses Jahres. In dieser Zeit besprühten der Angeklagte und seine Komplizen mindestens 15 Objekte im gesamten Landkreis. Darunter befanden sich ein Schulgebäude in Aichach, eine Unterführung in Friedberg sowie mehrere Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke. Die Polizei konnte die Täter nach einem Zeugenhinweis ermitteln. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 18-Jährigen fanden die Beamten zahlreiche Spraydosen und Skizzen, die den Taten zugeordnet werden konnten.

Urteil und Auflagen

Das Amtsgericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Neben der Bewährungsstrafe muss der junge Mann an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und sich bei den Geschädigten entschuldigen. Zudem wurde ihm auferlegt, sich von seinen Mittätern fernzuhalten. Der Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass die Taten nicht als jugendlicher Unfug abgetan werden könnten, da sie erhebliche Kosten für die Allgemeinheit verursacht hätten. Die Geschädigten, darunter die Stadt Aichach und die Deutsche Bahn, haben zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

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Hintergrund: Graffiti als Straftat

Graffiti-Sprühereien sind in Deutschland keine Bagatelle. Nach § 303 StGB wird Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung, wenn also öffentliche Gebäude oder Bahnanlagen betroffen sind, drohen bis zu fünf Jahre Haft. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren wegen des Alters des Täters nach Jugendstrafrecht geführt. Die Polizei weist darauf hin, dass die Reinigungskosten oft weit höher sind als der eigentliche Sachschaden, da spezielle Verfahren und Fachfirmen nötig sind.

Reaktionen aus der Region

Bürgermeister der betroffenen Gemeinden zeigten sich erleichtert über das Urteil. „Solche Taten verursachen nicht nur finanziellen Schaden, sondern beeinträchtigen auch das Sicherheitsgefühl der Bürger“, sagte ein Sprecher der Stadt Aichach. Die Deutsche Bahn erklärte, sie werde weiterhin konsequent Anzeige erstatten und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Der Prozess am Amtsgericht Aichach dauerte nur eine Verhandlung, da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

Prävention und Aufklärung

Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es seit Jahren eine Arbeitsgruppe, die sich mit Graffiti-Prävention beschäftigt. Sie bietet legale Flächen für Sprayer an und klärt über die Folgen von illegalen Aktionen auf. Die Polizei rät Zeugen, verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Im aktuellen Fall führte ein aufmerksamer Anwohner zur Festnahme der Täter. Die Ermittler betonen, dass die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ein wichtiger Baustein bei der Aufklärung solcher Delikte ist.

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