Der Bußgeldprozess am Mindelheimer Amtsgericht endete am Donnerstag mit einem überraschenden Freispruch. Der Angeklagte, ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis Unterallgäu, war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 Kilometern pro Stunde außerorts angeklagt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h, der Mann war mit 131 km/h gemessen worden. Die Messung wurde jedoch von einem Lasermessgerät durchgeführt, das von einem Polizeibeamten bedient wurde, der sich in einem Zivilfahrzeug befand. Dieser Beamte war zum Zeitpunkt der Messung nicht als Polizist erkennbar, was das Gericht als entscheidenden Verfahrensfehler wertete.
Der Fall im Detail
Der Vorfall ereignete sich im August 2023 auf der Bundesstraße 16 bei Mindelheim. Der Fahrer wurde von der Polizei gestoppt und ihm wurde vorgeworfen, die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschritten zu haben. Das Bußgeld sollte 200 Euro betragen, dazu kamen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Mann legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und bestritt die Messung. Er argumentierte, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß bedient worden sei.
Der zuständige Polizeibeamte, der als Zeuge geladen war, gab zu, dass er das Lasermessgerät ohne vorherige Schulung bedient habe. Er sei lediglich in einer kurzen Einweisung durch einen Kollegen unterwiesen worden. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen. Diese schreiben vor, dass nur geschulte Beamte Messungen durchführen dürfen, um die Verlässlichkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Entscheidung des Gerichts
Richterin Sabine Müller erklärte in der Urteilsbegründung: „Die Messung ist nicht verwertbar, da der Beamte nicht die erforderliche Qualifikation für den Umgang mit dem Lasermessgerät nachweisen konnte. Dies ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler, der zur Einstellung des Verfahrens führt.“ Sie betonte, dass es nicht darum gehe, die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich in Frage zu stellen, sondern um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Beweiserhebung.
Der Angeklagte zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass das Gericht meine Einwände ernst genommen hat. Ich habe immer gesagt, dass ich nicht zu schnell gefahren bin.“ Sein Anwalt, Rechtsanwalt Thomas Berger, erklärte, dass der Freispruch ein wichtiges Signal sei: „Es zeigt, dass auch bei Verkehrsdelikten die Grundsätze eines fairen Verfahrens gelten. Nicht jede Messung ist automatisch fehlerfrei.“
Reaktionen und Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Stellungnahme zu prüfen und möglicherweise Revision einzulegen. Ein Sprecher sagte: „Wir werden die Entscheidung des Gerichts sorgfältig analysieren und dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen.“ Der Freispruch ist jedoch nicht rechtskräftig, bis die Frist für eine Revision abgelaufen ist.
Der Fall hat in der Region für Aufsehen gesorgt, da er zeigt, dass auch vermeintlich klare Verkehrsverstöße vor Gericht scheitern können, wenn Verfahrensfehler vorliegen. Verkehrsrechtsexperten weisen darauf hin, dass solche Fälle in Deutschland zunehmen. Laut einer Studie des ADAC wurden im Jahr 2023 etwa 8 Prozent aller Geschwindigkeitsmessungen wegen Formfehlern angefochten, wobei rund ein Drittel dieser Einsprüche erfolgreich war.
Hintergrund: Anforderungen an Messungen
Nach den Richtlinien der Polizei dürfen Geschwindigkeitsmessungen nur von Beamten durchgeführt werden, die eine spezielle Schulung absolviert haben. Diese Schulung umfasst sowohl die technische Bedienung des Geräts als auch die rechtlichen Grundlagen. Bei Lasermessgeräten ist zusätzlich eine jährliche Kalibrierung erforderlich, die in einem Prüfprotokoll dokumentiert wird. Im vorliegenden Fall konnte der Beamte weder eine Schulungsbescheinigung noch ein gültiges Prüfprotokoll vorlegen.
Der Angeklagte muss nun keine Strafe zahlen, aber die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Dies bedeutet, dass der Mann keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen hat. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere laufende Verfahren haben, bei denen ähnliche Messungen verwendet wurden. Die Polizeiinspektion Mindelheim wurde aufgefordert, die Schulungsnachweise aller Beamten zu überprüfen, die Lasermessgeräte einsetzen.
Der Prozess zeigt, wie wichtig es ist, dass die Polizei bei Geschwindigkeitskontrollen sorgfältig arbeitet. Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie bei Zweifeln an der Messung rechtliche Schritte einleiten können. Fachanwälte für Verkehrsrecht empfehlen, jeden Bußgeldbescheid genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.



