Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin gegen pauschale Sicherheitsverschärfungen ausgesprochen. In einem Positionspapier des Bundesvorstands, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert, lehnt die GdP eine „pauschale Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für sämtliche als Gefährder eingestuften Personen“ ausdrücklich ab.
Bereits zuvor hatten Experten gewarnt, dass eine dauerhafte Überwachung aller Gefährder personell kaum umsetzbar sei. Die Gewerkschaft mahnt, die rechtspolitische Debatte nach dem Anschlag „auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyse zu führen“ – und nicht unter dem Eindruck populistischer Forderungen zu handeln.
Abgestuftes Maßnahmenkonzept gefordert
Statt einer pauschalen Überwachung fordert die GdP ein „abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls orientiert“. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Bund und Ländern seien bislang zu unterschiedlich ausgestaltet und müssten dringend harmonisiert werden.
Die Gewerkschaft verweist darauf, dass die Polizei angesichts der anhaltenden Bedrohung durch den Islamismus ausreichend ausgestattet werden müsse – personell, technisch und rechtlich. Die Terrorbekämpfung sei eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden, so die Einschätzung des Bundesvorstands.
Keine kurzfristigen Änderungen am Jugendgerichtsgesetz
Die GdP sieht derzeit keinen Anlass für eine kurzfristige Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. Stattdessen solle zunächst die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation des Gesetzes abgewartet werden. Anschließend könne systematisch bewertet werden, ob Änderungsbedarf bestehe. „Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht“, urteilt der GdP-Bundesvorstand.
Damit widerspricht die Gewerkschaft Stimmen, die nach dem Anschlag sofortige Verschärfungen im Jugendstrafrecht verlangt hatten. Die GdP plädiert dafür, die wissenschaftliche Auswertung abzuwarten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung forcieren
Im Terrorismusstrafrecht pocht die Gewerkschaft auf konkrete Änderungen: „Die GdP fordert die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen.“ Das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten solle wieder unter Strafe gestellt werden. Damit soll extremistischer Propaganda bereits im Vorfeld konkreter Unterstützungs- oder Vorbereitungshandlungen wirksam begegnet werden.
Die GdP argumentiert, dass Propaganda eine zentrale Rolle bei der Radikalisierung spiele. Ein Verbot müsse daher frühzeitig ansetzen, um Gefährdungen zu verhindern, bevor sie sich zu konkreten Anschlägen verdichten.
Spezialisierte Gerichte für Terrorismusverfahren
Reformbedarf sieht die GdP auch bei der gerichtlichen Spezialisierung. Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund stellten besondere Anforderungen an die gerichtliche Gefährlichkeits- und Sozialprognose. Um Radikalisierungsverläufe, Gefährderbewertungen und die Erfolgsaussichten von Deradikalisierungsmaßnahmen zu beurteilen, brauche es besondere Fachkenntnisse.
Die Gewerkschaft regt an zu prüfen, ob für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem Oberlandesgericht zugewiesen werden sollten. Eine solche Bündelung von Kompetenzen könnte die Qualität der Entscheidungen erhöhen.
Keine Militarisierung der Polizei
Abschließend weist die GdP darauf hin, dass der „zivile Charakter der Polizei“ gewahrt werden müsse. Die Gewerkschaft halte an ihrem „Leitbild einer bürgerorientierten Polizei“ fest. „Die Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und Einsatzmittel darf nicht zu einer Militarisierung der Polizei führen“, mahnt der Bundesvorstand.
Die Polizei müsse in der Lage sein, aktuelle Bedrohungslagen zu bewältigen, ohne dabei ihre Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verlieren. Die Debatte nach dem Anschlag solle deshalb nicht nur über Sicherheitsgesetze führen, sondern auch über die Werte, die es zu schützen gelte.



