Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will nach dem umstrittenen Urteil gegen den CSD-Attentäter, der eine Jugendstrafe erhielt, eine grundlegende Reform des Jugendstrafrechts durchsetzen. Konkret fordert die Senatorin, dass das Erwachsenenstrafrecht für alle Täter ab 18 Jahren verpflichtend angewendet werden soll – bisher liegt die Entscheidung darüber bei den Gerichten.
Hintergrund: Jugendstrafe für CSD-Anschlag
Der Täter hatte im vergangenen Jahr einen Anschlag auf die Berliner Christopher-Street-Day-Parade verübt und dabei mehrere Menschen verletzt. Das Gericht verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe, was in der Öffentlichkeit und bei Politikern auf heftige Kritik stieß. Viele fragten sich, ob der Anschlag nicht härter hätte bestraft werden müssen und ob die geltenden Regelungen ausreichen, um schwere Straftaten durch junge Erwachsene angemessen zu ahnden.
Die Debatte entzündete sich vor allem an der Frage der Altersgrenze. Nach geltendem Recht wird das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren angewendet, wenn der Täter in seiner Reife noch einem Jugendlichen gleicht. Badenberg hält diese Praxis für unzureichend. Ihrer Ansicht nach sei die individuelle Reifeprüfung in der Praxis zu aufwendig und führe zu uneinheitlichen Urteilen.
Badenbergs Forderung: Klare Regelung ab 18
„Wir müssen die Rechtslage klarer fassen und sicherstellen, dass ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gilt“, sagte die Senatorin laut Mitteilung der Senatsverwaltung. Eine Ausnahme solle es nur geben, wenn eine besondere kriminelle Unreife nachgewiesen werde. Bislang sei es umgekehrt: Die Gerichte müssten begründen, warum sie Erwachsenenstrafrecht anwenden – das müsse sich ändern.
Badenberg verwies auf Zahlen der Justizverwaltung: Im Jahr 2025 wurden in Berlin rund 1200 Heranwachsende nach Jugendstrafrecht verurteilt, darunter auch wegen Gewalt- und Sexualstraftaten. Eine Evaluation habe gezeigt, dass die Kriterien für die Anwendung des Jugendstrafrechts in vielen Fällen nicht einheitlich seien. Die Senatorin will nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der die verpflichtende Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 vorsieht.
Reaktionen: Unterstützung und Kritik
Die Forderung stößt in der Berliner Politik auf geteiltes Echo. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion begrüßte den Vorstoß als „längst überfälligen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit“. Die Grünen hingegen warnten vor einer pauschalen Härte: „Junge Erwachsene sind in ihrer Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Eine Einzelfallprüfung ist unverzichtbar, um dem Reifegrad gerecht zu werden“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.
Auch die Berliner Strafverteidigervereinigung äußerte sich kritisch. Eine verpflichtende Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 verstoße gegen das Prinzip der Erziehungsorientierung des Jugendstrafrechts. „Das Jugendstrafrecht hat seinen Sinn darin, junge Straftäter zu resozialisieren. Ein Automatismus würde dieses Ziel untergraben“, so die Vereinigung.
Ausblick: Gesetzesinitiative auf Landesebene
Badenberg kündigte an, den Entwurf noch in diesem Jahr in den Berliner Senat einzubringen. Eine Zustimmung der Koalitionspartner gilt jedoch als unsicher. Sollte das Gesetz in Berlin verabschiedet werden, wäre es das erste seiner Art in Deutschland. Die Senatorin hofft auf eine Signalwirkung für andere Bundesländer und den Bund. Langfristig strebt sie eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes auf Bundesebene an.
Der CSD-Attentäter selbst legte gegen das Urteil Revision ein. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall bleibt damit ein Symbol für die anhaltende Debatte um die Grenzen des Jugendstrafrechts bei schweren Straftaten junger Erwachsener.



